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US-Berufungsgericht bestätigt Stopp von Abschiebeflügen auf Grundlage von altem Gesetz
Ein US-Berufungsgericht hat den von einem Bundesrichter angeordneten Stopp von Abschiebeflügen auf Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 1798 bestätigt. Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington wies am Mittwoch einen Antrag der Regierung von Präsident Donald Trump zurück, den Abschiebestopp aufzuheben.
Richterin Patricia Millett kritisierte, die Regierung habe Migranten aus Venezuela ohne Vorankündigung und ohne Anhörung abgeschoben und ihnen nicht die Möglichkeit gegeben zu beweisen, dass sie keine Gangmitglieder seien. Die Bundesberufungsrichterin warnte, wenn die Regierung rechtsstaatliche Regeln für einige Menschen aufgebe, "dann kann sie das gleiche für alle machen".
Trumps Regierung hatte kürzlich mehr als 200 venezolanische Migranten für eine Inhaftierung nach El Salvador abgeschoben und dafür teilweise ein 1798 verabschiedetes Gesetz gegen "ausländische Feinde" angewandt. Die US-Regierung warf den Venezolanern vor, Mitglied der venezolanischen Drogenbande Tren de Aragua zu sein. Verwandte und die venezolanische Regierung sprachen dagegen von unschuldigen Migranten.
Ein Bundesrichter hatte zwar Abschiebeflüge auf Grundlage des sogenannten "Alien Enemies Act" aus dem Jahr 1798 untersagt. Das Weiße Haus argumentierte in der Folge aber, die Flugzeuge seien zum Zeitpunkt der richterlichen Anordnung bereits in der Luft gewesen. Die Migranten wurden in ein berüchtigtes Großgefängnis in El Salvador gebracht.
US-Heimatschutzministerin Kristi Noem wollte dieses Gefängnis am Mittwoch bei einer Reise in das zentralamerikanische Land besuchen. Im Vorfeld erklärte sie, die Abschiebungen der Venezolaner hätten "die Botschaft an die Welt geschickt, dass die USA kein sicherer Rückzugsort für gewalttätige Kriminelle sind". Trump hat den Kampf gegen die irreguläre Migration und das Thema sichere Grenzen zu Schwerpunkten seiner Präsidentschaft gemacht.
A.Williams--AT