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Bundesrat fordert Strafverschärfung für Einsatz von K.O.-Tropfen
Der Bundesrat hat die Bundesregierung zu einer Strafverschärfung für den kriminellen Einsatz so genannter K.O.-Tropfen aufgefordert. Die Länderklammer nahm am Freitag in Berlin eine entsprechende Entschließung an, mit der eine Lücke im Strafgesetzbuch geschlossen werden soll. In seiner Entschließung zeigte sich der Bundesrat besorgt über den zunehmenden Einsatz psychotroper Substanzen bei der Begehung von Sexualdelikten und Raubstraftaten. Solche Substanzen können Menschen hilf- und wehrlos machen.
Die Entschließung sollte nun der Bundesregierung zugeleitet werden. Wann diese sich damit befassen muss, ist gesetzlich nicht geregelt.
Der Bundesrat verweist in seiner Entschließung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2024, demzufolge das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen ist. Allerdings könne eine solche Tat nach geltender Rechtslage nicht immer angemessen hart betraft werden, weil die Tropfen nach Auffassung des BGH kein "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuchs sind.
Diese Kategorie, so argumentierte der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Dies müsse im Strafgesetzbuch geändert werden, verlangte nun der Bundesrat.
Der Einsatz von K.O.-Tropfen kann bereits nach aktueller Rechtslage bestraft werden. Nach Auffassung des BGH ist der Strafrahmen aber zu milde.
K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln.
T.Sanchez--AT