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Schleuserprozess in Stade: Mehr als drei Jahre Haft für 49-Jährige
In einem Prozess gegen eine Schleuserbande hat das Landgericht im niedersächsischen Stade eine Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die 49-Jährige wurde des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Laut Anklage soll sie zusammen mit Komplizen syrische Staatsangehörige gegen Bezahlung nach Deutschland geschleust haben.
Gegen einen 28-jährigen Mitangeklagten wurde wegen Einschleusens von Ausländern eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten verhängt. Da die Zeit in Untersuchungshaft angerechnet wird, kommt der Mann auf freien Fuß. Zwei Angeklagte im Alter von 24 und 52 Jahren erhielten zudem Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren. Sie wurden wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt.
Die Schleusungen sollen zwischen März 2021 und September 2023 stattgefunden haben. Dabei soll die 49-Jährige laut Anklage federführend für die Organisation und die Verwaltung des erbeuteten Gelds gewesen sein. Laut Anklage sollen sie für die Schleusungen rund 300.000 Euro kassiert haben.
Die Angeklagten schleusten die Syrer demnach über Flughäfen in Europa, darunter Zürich und Luxemburg, sowie über die sogenannte Balkanroute nach Deutschland. Sie sollen die Syrer dabei zum Teil mit Reisepässen ausgestattet haben.
Den Urteilen gingen nach Angaben des Gerichtssprechers eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten und Geständnisse voraus. Es wurde zudem die Einziehung von Taterträgen in Höhe von knapp 40.000 Euro angeordnet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
T.Sanchez--AT