-
Sturz beim Feiern: Henderson "schwer" verletzt im Krankenhaus
-
Ukraine meldet zehn Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew
-
"Schämt euch": Belgiens Politik mit Kritik nach Trump-Eingriff
-
Struff furchtlos gegen Sinner: "Sonst bringt es nichts"
-
Kolumbiens Präsident Petro verabschiedet sich am 20. Juli öffentlich aus dem Amt
-
Dank Bellingham und Kane: England gewinnt Thriller gegen Mexiko
-
Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2027
-
Klopp über "Causa Balogun": "Das stellt alles infrage"
-
Norwegens größter Erfolg: Haaland wirft Brasilien raus
-
Medien: Trump rief Infantino wegen Balogun-Sperre an
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale gegen Sinner
-
Balogun-Sperre aufgehoben: Belgien prüft "alle Optionen"
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale
-
Sprecherin: Trump trifft bei Nato-Gipfel in Ankara Selenskyj und al-Scharaa
-
Trauerfeiern im Iran: Chameneis Sohn und Nachfolger fehlt auch am zweiten Tag
-
Wimbledon: Topfavoritin Sabalenka scheitert an Osaka
-
Festnahmen in Türkei vor Nato-Gipfel in Ankara - Kritik der Opposition
-
"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket
-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
Frauen scheitern mit Verfassungsbeschwerde zu Mutterschutz nach Fehlgeburten
Vier Frauen, die Fehlgeburten erlitten, sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Sie wollten - wie nach einer Entbindung - Mutterschutz bekommen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Unter anderem wegen einer nicht eingehaltenen Frist wurde ihre Beschwerde aber gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. (Az. 1 BvR 2106/22)
Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem, wie lange Frauen nach einer Geburt nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren dürfen. Sind sie gesetzlich krankenversichert, haben sie in der Zeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld und als Angestellte auch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Die vier Frauen in dem Fall sind berufstätig und entweder angestellt oder verbeamtet. Sie hatten nach der zwölften, aber vor der 24. Woche ihrer Schwangerschaft Fehlgeburten. Danach wurden sie krank geschrieben.
Ihrer Auffassung nach ist die aktuelle Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Demnach sind Frauen, die zwischen der zwölften und der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt mit einem weniger als 500 Gramm schweren Kind erleiden, von den Schutzfristen des Mutterschutzes ausgenommen.
Allerdings wurde die Verfassungsbeschwerde nicht rechtzeitig eingereicht, wie das Gericht feststellte. Wenn sich eine solche Beschwerde - wie hier - gegen eine Norm richtet, muss sie innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden.
Außerdem hätten die Beschwerdeführerinnen sich erst an Sozial- beziehungsweise Arbeitsgerichte wenden müssen, um Ansprüche durchzusetzen, erklärte das Gericht. So hätten etwa die gesetzlich Versicherten von ihnen versuchen können, von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld zu bekommen und vom Arbeitgeber den Zuschuss. Zudem hätten sie auf die Feststellung eines Beschäftigungsverbots nach den Fehlgeburten klagen können.
F.Ramirez--AT