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Pakistans Oberstes Gericht ordnet Misstrauensvotum gegen Premier Khan an
Pakistans Premierminister Imran Khan ist mit einem umstrittenen politischen Manöver vor Gericht gescheitert. Der Oberste Gerichtshof hob die von Khan initiierte Auflösung des Parlaments am Donnerstag auf. Das Gericht ordnete an, dass die Nationalversammlung das ursprünglich geplante Misstrauensvotum gegen Khan abhalten müsse.
Der stellvertretende Parlamentspräsident - ein Vertrauter Khans - hatte das Votum am Sonntag nicht zugelassen. Im Falle einer Abstimmung hätte Khan mit großer Wahrscheinlichkeit eine Niederlage erlitten.
Parallel dazu leitete der Premierminister Neuwahlen ein. Er bat dafür das Präsidialamt, eine weitgehend repräsentative und mit Khans Verbündeten besetzte Institution, das Parlament aufzulösen.
"Alle getroffenen Maßnahmen sind rechtlich unwirksam und werden aufgehoben", hieß es nun am Donnerstag in der Gerichtsentscheidung. "Die Nationalversammlung bleibt weiterhin im Amt."
Regierungschef Khan hatte zuletzt massiv unter Druck gestanden, die Opposition wirft ihm wirtschaftliches Missmanagement und eine verheerende Außenpolitik vor. Khan wiederum bezichtigte die Opposition, mit "ausländischen Mächten" unter einer Decke zu stecken.
Gemäß der pakistanischen Verfassung kann der Premierminister nicht die Auflösung des Parlaments beantragen, während er sich einem Misstrauensvotum gegenübersieht.
Der Oberste Gerichtshof ist unabhängig. Allerdings wurde ihm von Aktivisten mehrfach vorgeworfen, die pakistanische Geschichte unter früheren Militärregimen mitgeprägt zu haben. Seit 1947 gab es in Pakistan vier militärische Umstürze. Das Land verbrachte mehr als drei Jahrzehnte unter militärischer Herrschaft.
R.Lee--AT