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Bundestag setzt für 2023 erneut Schuldenbremse aus
Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag für dieses Jahr erneut die Schuldenbremse ausgesetzt. Die Abgeordneten votierten in namentlicher Abstimmung am Freitag für einen Antrag der Ampel-Koalition, 2023 nachträglich erneut eine Notlage nach Artikel 115 Grundgesetz zu erklären. Begründet wird dies mit den massiv gestiegenen Energiepreisen infolge des Ukraine-Kriegs und der Flutkatastrophe im Ahrtal.
Für die Aussetzung der Schuldenbremse stimmten bei 665 abgegebenen Stimmen 414 Abgeordnete. 242 votierten dagegen, neun enthielten sich. Union und AfD hatten schon im Vorfeld angekündigt, der Aussetzung der Schuldenbremse nicht zuzustimmen. Sie äußerten in der vorangegangenen Debatte erneut verfassungsrechtliche Bedenken gegen das vorgehen der Ampel-Koalition.
Durch den Beschluss könnten nun fast 45 Milliarden Euro für die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse und die Flughilfen in den regulären Haushalt geschrieben werden. Dies ist Folge des Urteils des Verfassungsgerichts, das die Finanzierung über bestimmte Sondervermögen für unzulässig erklärt hatte.
W.Stewart--AT