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Weiterer Wechsel am Bundesverfassungsgericht: Bundesrat wählt Holger Wöckel
Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig einen weiteren neuen Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Holger Wöckel soll neuer Verfassungsrichter werden und in Karlsruhe auf Sibylle Kessal-Wulf folgen, die nach zwölf Jahren aus dem Amt scheidet. Seit 2021 war Wöckel Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der 47-Jährige stammt aus dem sächsischen Chemnitz und war unter anderem am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster tätig. Auch das Bundesverfassungsgericht ist ihm schon vertraut: Von 2019 bis Anfang 2021 arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte: "Mit dieser Wahl wird deutsch-deutsche Erfolgsgeschichte geschrieben." Es sei wichtig, dass auch beim höchsten Gericht der Bundesrepublik "die Erfahrungen aus der Zeit des Umbruchs in der ehemaligen DDR und der Wiedervereinigung durch Richterinnen und Richter vertreten sind".
Bereits Ende November war ein neuer Verfassungsrichter gewählt worden: Der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank soll Nachfolger von Peter Müller werden. Die Vereidigung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist für Donnersteg kommender Woche angesetzt.
Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt, ihre Amtszeit beträgt höchstens zwölf Jahre. Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. In diesem Jahr begrüßte das Bundesverfassungsgericht vor den Wahlen Franks und Wöckels bereits vier neue Richterinnen und Richter.
Im Januar ernannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Rhona Fetzer und Thomas Offenloch, im Februar Martin Eifert. Im April wurde die bisherige Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, Miriam Meßling, zur neuen Verfassungsrichterin ernannt.
O.Brown--AT