-
Abschiebeflug bringt 25 Afghanen zurück in ihr Heimatland
-
Dänemark-Länderspiele: Gislason nominiert zwei Debütanten
-
Pro-iranische Terrorgruppe HAYI alarmiert deutsche Sicherheitsbehörden
-
Hunde und Katzen: EU-Parlament beschließt Chippflicht gegen illegalen Handel
-
Chef der AfD-Jugend interessierte sich früher für die Linkspartei
-
US-Comedian Kimmel verteidigt Scherz über "werdende Witwe" Melania Trump
-
Billionen-Haushalt der EU ab 2028: EU-Parlament fordert höheres Budget
-
Gericht bestätigt Rückforderung von fast 600.000 Euro aus Coronatestbetrieb
-
Angeklagte in Mordfall Fabian aus Güstrow will sich zu Vorwürfen nicht äußern
-
Malische Fluggesellschaft setzt Inlandsflüge aus Sicherheitsgründen aus
-
Anschlagsplan für Taylor-Swift-Konzert: Prozess gegen Dschihadisten in Österreich
-
Drei junge Menschen bewusstlos in Wohnung in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Südkorea: Strafmaß gegen ehemalige First Lady Kim deutlich verschärft
-
Süchtig machende Medikamente ohne Rezept abgegeben: Apotheker verurteilt
-
Verfassungsschutz warnt vor Anschlägen durch pro-iranische Terrorgruppe HAYI
-
Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch
-
Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Ermittler geben beschlagnahmte Gegenstände frei
-
Rebel Wilson wegen Verleumdung ihrer Darstellerin bei Regie-Debüt vor Gericht
-
Urteil aus Hessen: Gartenbesitzerin muss Tonne für Bioabfälle benutzen
-
Junge stirbt in Schleswig-Holstein nach Verbrühung: Freund von Mutter muss in Haft
-
Großrazzia gegen Hells Angels: Durchsuchungen in 28 Städten in Nordrhein-Westfalen
-
König Charles III. will in Washington zu US-britischer "Versöhnung" aufrufen
-
Energieriese BP verbucht kräftiges Gewinnplus
-
Staatsanwaltschaft plädiert in Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette
-
Deutscher Wohlstand unter Druck: Studie sieht großen Reformbedarf
-
SPD strebt Änderungen von Gesundheitsreform im Bundestag an
-
WM-Vorbereitung: Kreis holt gesperrten Wagner ins Team
-
Seit Monaten vermisster 18-Jähriger aus Bayern soll getötet worden sein
-
Karlsruhe kippt baden-württembergische Regelung für Hochschulen zu Open Access
-
Einzelhandel erwartet Ausgaben von einer Milliarde Euro für Muttertagsgeschenke
-
Rubio bewertet iranischen Vorschlag zur Straße von Hormus vorsichtig optimistisch
-
Baden-Württemberg: 51-Jährige nach tödlichem Angriff auf Verwandten festgenommen
-
Mordprozess in Fall Fabian aus Güstrow an Landgericht Rostock begonnen
-
Unions-Parlamentsgeschäftsführer fordert von Koalition mehr Geschlossenheit
-
Abtransport von Buckelwal in offenes Meer kann Backhaus zufolge starten
-
Großrazzia gegen Hells Angels: 50 Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht
-
Aktivisten: Deutlich mehr Hinrichtungen in Nordkorea während Corona-Pandemie
-
Gelbe Karten werden nach WM-Vorrunde gestrichen
-
Bericht: Regierungsinterne Gespräche über Förderprogramm "Demokratie leben!"
-
Ausgaben für Pflege haben sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt
-
Zahl der Geburten in Deutschland sinkt auf niedrigsten Stand der Nachkriegszeit
-
Backhaus will Abtransport von Buckelwal in offenes Meer begleiten
-
NHL: Peterka und Utah kassieren Ausgleich
-
EU-Parlament stimmt über Regeln zum Schutz von Hunden und Katzen ab
-
NBA: Orlando siegt, aber Sorgen um Wagner
-
Verfassungsschutz warnt vor Anschlägen durch pro-iranische Terrorgruppe
-
Fußball-WM: Kostenlose Fanzonen in New York
-
Lüneburg Favorit? Für Hübner spielt es "keine Rolle"
-
Schröder nach Ausgleich entspannt: "Es ist the Big Picture"
-
Kassenärzte-Chef lehnt geplante Teilkrankschreibung ab
Innenministerium: Zeigen von russischem "Z"-Symbol kann strafbar sein
Das Zeigen des "Z"-Symbols als Unterstützung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine kann strafbar sein. Der Buchstabe an sich könne nicht verboten werden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Das öffentliche Billigen eines Angriffskriegs damit könne jedoch strafbar sein. Dies hätten im Einzelfall dann Gerichte zu klären.
Das Bundesinnenministerium begrüße die Ankündigung einiger Länder, prüfen zu wollen, ob die öffentliche Verwendung des Symbols strafbar sei, sagte der Sprecher. Zuvor hatte nach Bayern und Niedersachsen auch Berlin mitgeteilt, gegen das Zeichen der russischen Armee im Ukraine-Krieg vorgehen zu wollen.
"Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Zs, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskriegs", sagte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem "Tagesspiegel" vom Montag. "Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein."
Spranger sagte, sie habe mit Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) gesprochen und teile die niedersächsische Position. "Wir befürworten das wie der niedersächsische Innenminister." Neben den drei Bundesländern hatte auch Nordrhein-Westfalen am Wochenende eine Prüfung angekündigt.
Grundlage für das Vorgehen der Länder ist Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs, der das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe stellt. Möglich sind bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. In Russland wird der lateinische Buchstabe Z an Autos, Gebäuden oder auf T-Shirts gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu zeigen.
Laut Bundesinnenministerium liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, dass das Symbol in Deutschland bereits verwendet wird. Es handle sich dabei bislang vor allem um Farbschmierereien. So wurde beispielsweise eine Kirchenmauer in Würzburg mit mehreren "Z"-Symbolen beschmiert.
D.Johnson--AT