-
Orban verkündet Verzicht auf sein Abgeordnetenmandat
-
Acht Tote bei stundenlangen russischen Angriffen auf ukrainische Stadt Dnipro
-
Hoffenheim zu abgezockt: HSV verpasst Vorentscheidung
-
Verletzungssorgen bei Havertz - Arsenal wieder Spitzenreiter
-
Kett mit Tor und Rot: Bayern erkämpfen sich Remis gegen Barca
-
Opferverbände lehnen Verlegung von Kriegsverbrecher Mladic nach Serbien ab
-
DEB-Team gewinnt auch zweiten WM-Test gegen die Slowakei
-
Neue Iran-Gespräche in Pakistan geplatzt - Trump sagt Reise von US-Delegation ab
-
Trump sagt Reise von Unterhändlern zu Iran-Gesprächen in Pakistan ab
-
Madrid Masters: Zverev nach Umweg in Runde drei
-
Wal vor Insel Poel: Helfer können Rettungsversuch starten
-
Furiose Aufholjagd in Mainz: Bayern bereit für PSG
-
Doppelpack Schick: Leverkusen gewinnt Derby in Köln
-
Kreise: Bundesregierung sieht Russland hinter Signal-Angriffswelle
-
Erneute Iran-Gespräche in Pakistan - US-Gesandte auf dem Weg
-
Wal vor Insel Poel: Helferinitiative kann neues Rettungskonzept angehen
-
Geringe Beteiligung bei ersten Kommunalwahlen in Palästinensergebieten seit Gaza-Krieg
-
Hackentor von Corboz: Arminia gewinnt Kellerduell in Münster
-
Erneute Iran-Gespräche in Pakistan - US-Entsandte auf dem Weg
-
Mindestens fünf Tote bei russischen Angriffen auf ukrainische Stadt Dnipro
-
Malis Armee meldet Kämpfe gegen "terroristische Gruppen" in Hauptstadt und anderen Orten
-
Tennis: Hanfmann in Madrid ausgeschieden
-
Nicht nur Fisch am 1. Mai: Katholische Kirche in Polen lockert Vorgabe
-
Mbappé angeschlagen ausgewechselt
-
Nach Woods' Absage: Furyk US-Kapitän im Ryder Cup
-
Erstmals seit Gaza-Krieg Kommunalwahlen in Palästinensischen Gebieten
-
4:7 in Anaheim: Draisaitl und Edmonton unter Druck
-
NFL-Draft: Texans wählen Kölner Marlin Klein
-
"Spiegel": Auch Bundesministerinnen Prien und Hubertz von Signal-Hacks betroffen
-
NBA: James geht voran - Lakers kurz vor dem Viertelfinale
-
Eta kämpferisch nach Union-Pleite: "Bleiben positiv"
-
"Ich hatte Glück": Herbert blickt auf schwere Krankheit zurück
-
Irans Außenminister und US-Gesandte in Pakistan: Verhandlungen über Kriegsende aber ungewiss
-
Arbeitgeber-Präsident: Wirtschaftspolitik derzeit schlechter als zu Ampel-Zeiten
-
Veto in Maine: Erstes Verbot in den USA für Bau von KI-Rechenzentren gescheitert
-
EU-Kommissar: Zahl der Abschiebungen deutlich gestiegen
-
Venezuela und Kolumbien vereinbaren gemeinsamen Kampf gegen "Mafias" an ihrer Grenze
-
SPD-Fraktionschef Miersch: Iran-Krise könnte Aufnahme neuer Schulden nötig machen
-
Perus Wahlgericht hält an Termin für Präsidentschaftsstichwahl fest - keine Neuwahl in Lima
-
Reiche will angesichts der Energiekrise Infrastruktur für fossile Energien stärken
-
Kanada gibt grünes Licht für Ausbau von Gas-Pipeline für mehr Exporte nach Asien
-
Beirut: Sechs Tote bei israelischen Luftangriffen im Südlibanon trotz Waffenruhe
-
Handwerkspräsident: Statt Entlastungsprämie Löhne abgabenfrei stellen
-
Straße von Hormus: Pistorius will schon vor Einsatz-Beschluss Marine-Einheiten verlegen
-
Trumps Sprecherin Leavitt geht in Mutterschutz
-
Nächste Pleite für Eta: Union verliert in Leipzig
-
Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen
-
Eisbären eiskalt: Berlin gewinnt erstes Finale in Mannheim
-
Handball: Flensburg verteidigt Champions-League-Platz
-
Prinz Harry: "Werde immer Teil der königlichen Familie sein"
AfD kann eigene Wahlvorschläge für Bundestagsvize nicht durchsetzen
Die AfD-Bundestagsfraktion kann nicht verlangen, dass der Bundestag einen ihrer als Vizepräsident vorgeschlagenen Kandidaten in das Präsidium wählt. Durch die "Nichtwahl" in der vergangenen Legislaturperiode wurde die Fraktion nicht in ihren Rechten verletzt, wie am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Eine andere Regelungen würde satt der freien Wahl auf ein "Besetzungsrecht" durch die Fraktionen hinauslaufen. (Az: 2 BvE 9/20)
Nach der Geschäftsordnung des Bundestags steht zwar jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Präsidium zu, allerdings werden die Mitglieder von den Abgeordneten gewählt. Dazu braucht es im ersten und im zweiten Wahlgang eine absolute, in einem dritten Wahlgang nur noch eine einfache Mehrheit.
In der zurückliegenden Wahlperiode schlug die AfD-Fraktion sechs Mitglieder zur Wahl in das Präsidium vor. Davon fand auch im dritten Wahlgang keiner eine ausreichende Mehrheit. Vertreter der anderen Fraktionen wurden dagegen bereits in der konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 gewählt.
Mit ihrer Organklage wollte die AfD-Fraktion nun eine Änderung des Wahlverfahrens erreichen, damit ihre Kandidaten bessere Chancen haben. Das Bundesverfassungsgericht lehnte diesen Antrag nun als "offensichtlich unbegründet" ab.
Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, der AfD-Fraktion stehe laut Geschäftsordnung ein Vizeposten im Bundestagspräsidium zu. Dies stehe allerdings "unter dem Vorbehalt der Wahl durch die Abgeordneten und kann daher nur verwirklicht werden, wenn die von dieser Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen die erforderliche Mehrheit erreichen".
Nach dem Grundgesetz sei dies eine freie Wahl. Eine Pflicht zur Wahl eines bestimmten Abgeordneten sei damit nicht vereinbar. Dies würde "ein faktisches Besetzungsrecht der Fraktionen" bedeuten. Dem stehe das freie Mandat jeweils aller Abgeordneten entgegen.
"Es bestehen keine Hinweise auf eine gleichheitswidrige Handhabung des Vorschlagsrechts der Antragstellerin oder auf eine unfaire oder illoyale Durchführung der Wahlvorgänge", heißt es abschließend in dem Karlsruher Beschluss.
W.Nelson--AT