-
Frankreich verweigert österreichischem Rechtsextremisten Sellner die Einreise
-
Vier Tote bei Absturz von italienischem Armeehubschrauber in Bosnien-Herzegowina
-
"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart gestorben
-
Handball: Flensburg erobert Tabellenführung zurück
-
Zverev krönt sich zur Nummer eins der Tenniswelt
-
Champions League: Füchse gewinnen zum Gruppenabschluss
-
Lagarde tritt im Februar als EZB-Chefin zurück - rechtzeitig zur Frankreich-Wahl
-
Medien: Ranghöchster Stratege der US-Armee überraschend entlassen
-
"Angst"-Eingeständnis von Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Doppel-Kandidat in Alaska: Trump könnte Kongresswahl-Ergebnis in Frage stellen
-
Nach Hausexplosion in Regensburg: Ermittler finden zwei Leichen in Ruine
-
Nachermittlungen zu Kreditkartenbetrug: Neun Menschen aus Untersuchungshaft entlassen
-
BVB hofft auf Karetsas-Comeback gegen Bayern
-
Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz
-
Kanada und EU wollen Beziehungen auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
Mehr als viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Thüringen
-
"Augsburger Allgemeine": Audi-Aufsichtsrat tagt zu Döllner-Auftritt mit Trump
-
Tödliches Zugunglück in Spanien: Fassungslosigkeit und viele Fragen
-
Lagarde-Rücktritt: EZB-Chefin will sich künftig nicht nur zur Geldpolitik äußern
-
Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf ukrainischen Bahnhof
-
Nach "Spiegel"-Bericht: Linken-Spitze zeigt sich solidarisch mit Eralp
-
Unbekannte verursachen halbe Million Euro Schaden durch Betrug bei Goldankauf
-
Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert
-
Nach Hausexplosion in Regensburg Leiche in Trümmern gefunden
-
Staatsanwaltschaft plädiert auf lebenslänglich im Fall Fabian aus Güstrow
-
Von der Leyen will Beziehung zu Kanada auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
In Hollywood erfolgreiche deutsche Schauspielerin Elke Sommer ist tot
-
China: Zentralkomitee der KP verschärft Regeln zur internen Disziplin
-
Kritik an Linnemanns Äußerungen zu Pflege-Kürzung - Arbeitgeber loben "Klartext"
-
Anschlag bei Paris: Täter bekennt sich zu rassistischem Motiv
-
"Angst"-Debatte um Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Steinmeier-Nachfolge: Frei rechnet mit Entscheidungen "in den nächsten Tagen"
-
Fassungslosikeit und viele Fragen nach tödlichem Zugunglück in Spanien
-
Deutsche Regas plant wieder zweites LNG-Schiff für Importterminal vor Rügen
-
Mann bei Fällarbeiten auf bayerischem Truppenübungsplatz von Ast erschlagen
-
Gladbach-Lazarett lichtet sich - Hoffnung bei Kleindienst
-
Israelische Regierung dringt auf Vorgehen gegen israelisch-arabische Parteien
-
US-Wirtschaft zieht im dritten Quartal um 3,4 Prozent an
-
Rolle rückwärts bei den Löwen: Gensheimer wieder Sportchef
-
Geplante "GenZ"-Proteste: Anhaltende Kritik an Initiative und Sorge vor Gewalt
-
Grönland eröffnet dritten Zivilflughafen - Landebahn geeignet für größere Flugzeuge
-
Deutschland und Südkorea bauen politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus
-
Vogel verstopft Abgasleitung von Heizung: 81-Jährige stirbt in Karlsruhe
-
Berlin: Krach distanziert sich indirekt von Linken-Spitzenkandidatin Eralp
-
Europarat prangert Zustände in französischen Abschiebezentren an
-
"Endlich Spannung": Kovac fiebert Klassiker entgegen
-
Linke stellt Parlamentspräsidentin in Berlin - AfD fällt mit Vorschlag durch
-
Klassiker: Matthäus sieht Bayern als "großen Favoriten"
-
Kosten für Autoreparaturen steigen deutlich stärker als gesamte Verbraucherpreise
Tierschutzpartei scheitert vor mehreren Gerichten wegen Ergebnisdarstellung
Die Tierschutzpartei ist vor mehreren Gerichten in Deutschland mit der Forderung nach einer Darstellung ihrer Wahlergebnisse bei den kommenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern gescheitert. Das ZDF müsse in seiner Fernsehberichterstattung die Ergebnisse von Kleinstparteien, die voraussichtlich unter drei Prozent bleiben, nicht darstellen, teilte etwa das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag mit. (Az.: 4 L 532/23.MZ)
Alle Sender, gegen welche die Tierschutzpartei vor Gericht zog, stellen in ihrer linearen Nachwahlberichterstattung nur die Parteien individuell dar, die voraussichtlich mindestens drei Prozent der Stimmen erreichen. Die Tierschutzpartei verlangte jedoch vor Gericht, dass die Schwelle auf ein Prozent gesenkt werden solle. Sie berief sich auf Chancengleichheit im politischen Meinungsbildungsprozess.
Die Richter in Mainz gaben jedoch dem ZDF Recht. Die Berichterstattung werde von einem "plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept" getragen, das dem Chancengleichheitsgrundsatz der Tierschutzpartei Rechnung trage. Grund für die Schwelle von drei Prozent sei, dass die Ermittlung eines Prognosewerts im Ein-Prozent-Bereich mit den gängigen Methoden nicht zuverlässig sei. Dies sei erst ab einem zu erwartenden Ergebnis von drei Prozent möglich. Das amtliche Endergebnis der Parteien werde im ZDF-Nachrichtenportal veröffentlicht - dies sei angemessen.
Auch vor dem Verwaltungsgericht Hamburg scheiterte die Tierschutzpartei mit einem ähnlichen Anliegen gegen den Norddeutschen Rundfunk, der für die Berichterstattung der ARD zuständig ist. Nach Angaben eines Gerichtssprechers blieb die Partei in erster Instanz am Mittwoch erfolglos, eine Beschwerde dagegen sei noch vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig.
Das Verwaltungsgericht München wies den Eilantrag der Partei bereits am Freitag der vergangenen Woche ab. In diesem Fall ging es gegen den Bayerischen Rundfunk. Nach Angaben eines Sprechers des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war eine Beschwerde gegen diese Entscheidung in zweiter Instanz noch anhängig.
Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zu einer Klage gegen den Hessischen Rundfunk der Tierschutzpartei teilweise Recht gegeben. Es verpflichtete die öffentlich-rechtliche Anstalt dazu, das voraussichtliche Wahlergebnis der Tierschutzpartei im Fernsehprogramm am Sonntag und Montag auszuweisen, wenn sie laut vorläufigem amtlichen Endergebnis mindestens ein Prozent der Stimmen erhält.
Der Sender muss jedoch nicht vorherige Prognosen und Hochrechnungen der Kleinstpartei darstellen, weil dieses im Vergleich zu den prozentual größeren Ergebnissen anderer Parteien medthodisch bedingt fehleranfälliger sei.
Einen Erfolg hatte die Tierschutzpartei zuvor auch gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg erzielt. Im Mai urteile das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass der Sender das Wahlergebnis der Partei bei der brandenburgischen Landtagswahl 2019 im Fernsehen einzeln hätte aufführen müssen. Das Ergebnis der Tierschutzpartei von 2,6 Prozent der Zweitstimmen war zusammen mit dem Wahlergebnis von drei weiteren Parteien unter "Andere" zusammengefasst worden.
M.Robinson--AT