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Niedersächsische AfD scheitert mit Klage gegen Verteidigungsminister Pistorius
Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen den heutigen Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) wegen eines Interviews während seiner Amtszeit als niedersächsischer Innenminister abgewiesen. Wie das Gericht am Donnerstag in Bückeburg erklärte, ging die Klage erst rund ein halbes Jahr nach dem fraglichen Interview im Mai dieses Jahres ein - zu einem Zeitpunkt, zu dem Pistorius schon längst Bundesverteidigungsminister war. Sie sei deshalb "unzulässig".
Nach Angaben des niedersächsischen Verfassungsgerichts handelte es sich um einen Antrag in einem Organstreitverfahren, mit dem der Landesverband der AfD die Feststellung einer Verletzung des Rechts auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb begehrte. In einem solchen Verfahren sei Pistorius nach seinem Rücktritt als Landesinnenminister am 18. Januar aber nicht mehr "parteifähig". Der Antrag sei daher aus rein prozessualen Gründen erfolglos.
Aus demselben Grund wies das Gericht auch die von der niedersächsischen AfD parallel eingereichten Anträge gegen die derzeitige Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und die Landesregierung insgesamt zurück. Diese müssten sich die damaligen Äußerungen von Pistorius "nicht als eigene Maßnahme zurechnen lassen". Inhaltlich sei gerichtlicherseits über einen etwaigen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht daher auch nicht entschieden worden, hieß es weiter.
In dem fraglichen Interview mit der "Bild am Sonntag" hatte Pistorius der AfD vorgeworfen, "gezielt und strategisch" in die Polizei und andere Sicherheitsorgane einzudringen und dies mit dem Vorgehen der Nazipartei NSDAP am Ende der 1920er Jahre verglichen. Zudem sagte er, er halte die AfD "in weiten Teilen für rechtsextremistisch". Das Interview erschien am 11. Dezember vergangenen Jahres.
A.Anderson--AT