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SPD-Fraktion will Kindergrundsicherung vorerst nicht im Bundestag beraten
Die SPD-Bundestagsfraktion will die vom Bundeskabinett beschlossene Kindergrundsicherung vorerst nicht im Parlament beraten. Fraktionschef Rolf Mützenich begründete den Schritt am Mittwoch damit, dass die Bundesregierung die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Gesetzentwurfs "bedauerlicherweise" noch nicht abgeschlossen habe. Bis zum Abschluss dieser Prüfung werde die SPD-Fraktion keine parlamentarischen Beratungen beginnen, erklärte Mützenich.
Durch den Schritt der SPD-Fraktion könnte der Fahrplan für das Inkrafttreten der neuen Leistung in Frage stehen. "Wir erwarten, dass die Voraussetzungen dafür von Seiten der Bundesregierung rasch geschaffen werden", forderte der SPD-Politiker. "Dann könnte auch der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden." Grundsätzlich begrüßte Mützenich aber den Kabinettsbeschluss zu der neuen Kindergrundsicherung.
Bei der Rechtsförmlichkeitsprüfung geht es um eine rein formal-juristische, nicht aber inhaltliche Prüfung eines Gesetzentwurfs. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Geschäftsordnung dazu verpflichtet, jedes Gesetz im Rahmen dieses Verfahren auf mögliche Rechtsmängel und auf Einheitlichkeit der Gesetzessprache hin zu überprüfen. Die Standards werden vom Bundesjustizministerium festgelegt, das derzeit von der FDP geführt wird.
Mützenich erinnerte die Bundesregierung am Mittwoch an diese Verpflichtung. "Der Bundestag kann erwarten, dass eine solche Selbstverpflichtung vor der Zuleitung erfüllt wird, zumal die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen, die bisher in anderen Gesetzen geregelt waren, bündelt", erklärte er. "Ich habe bereits vor Wochen angekündigt, dass ich Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett oder Teile von ihm unter Vorbehalt stellt, nicht im parlamentarischen Bereich akzeptieren werde."
Ch.Campbell--AT