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Orientierung in der Inflation: Frankreich schafft Kassenbon erst zum 1. August ab
Nach zweimaliger Verschiebung läutet Frankreich nun erst am 1. August das Ende des automatisch gedruckten Kassenzettels ein. Dieses Datum wurde am Samstag in einer Mitteilung im offiziellen Amtsblatt verkündet. Mit der Abschaffung des obligatorischen Bons soll vor allem die Umwelt geschont werden.
Die Maßnahme geht auf ein 2020 beschlossenes Gesetz zur Kreislaufwirtschaft zurück und sollte ursprünglich am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Sie wurde zunächst auf den 1. April verschoben - und nun auf den 1. August festgelegt.
Dass der 1. April nicht zu halten sei, hatte die Regierung bereits im vergangenen Monat eingestanden - nun wurde im Amtsblatt das genaue neue Datum genannt. Die erneute Verschiebung begründete die Regierung mit den Preissteigerungen in Supermärkten: "Wenn Sie eine Inflation von 15 Prozent in den Regalen haben und der Kassenzettel für viele Franzosen ein Orientierungspunkt ist, schien es uns wichtig, diesen Anhaltspunkt zu bewahren, bis der Höhepunkt der Inflation überschritten ist", sagte Vize-Handelsministerin Olivia Grégoire.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden soll ab 1. August noch immer ein Papier-Kassenbon mit nach Hause genommen werden können. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Abfallproduktion zu verringern. In Frankreich werden jährlich fast 30 Milliarden Kassenbons gedruckt.
Auf Nachfrage von AFP-Reportern stößt der Plan besonders bei älteren Kundinnen und Kunden auf Widerstand, die Schwierigkeiten mit der Nachverfolgung ihrer bargeldlosen Transaktionen im Internet haben. "Ich bin zu alt, um zu verstehen, wie das funktioniert", sagte ein Befragter in Toulouse. Einer Umfrage des französischen Einzelhandelsverbands zufolge wollen mehr als die Hälfte der Franzosen auch in Zukunft noch explizit nach einem Papierausdruck fragen.
In der Regel sollen Kunden ab 1. August ihren Kassenbon zukünftig elektronisch erhalten, die genaue Umsetzung ist aber noch nicht klar. Die Datenschutzbehörde Cnil will Lösungsvorschläge für einen datenschutzkonforme Form der elektronischen Kassenzettel erarbeiten, welche die Kunden zum Beispiel durch das Scannen eines QR-Codes bekommen könnten, der an der Kasse nach jeder Transaktion neu generiert wird.
W.Stewart--AT