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Bundesrat wählt Miriam Meßling zu neuer Bundesverfassungsrichterin
Der Bundesrat hat die Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel, Miriam Meßling, zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt. Die Wahl der 50-Jährigen erfolgte am Freitag einstimmig. Meßling tritt im Ersten Senat die Nachfolge von der Richterin Gabriele Britz an. Sie war am Bundesverfassungsgericht bereits von 2002 bis 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Nun hatte die SPD sie für die Wahl vorgeschlagen.
Unter den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts bleibt damit die Parität von jeweils acht Frauen und Männern gewahrt. Formal muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Meßlings Wahl noch bestätigen.
Geboren 1973 in Wuppertal, studierte Meßling Rechtswissenschaften in Trier und Münster. Ihre juristische Laufbahn begann sie in der Justiz Baden-Württembergs und war zeitweise Referatsleiterin im Stuttgarter Justizministerium.
Im Jahr 2016 kam Meßling zum BSG. Dort war sie nacheinander Mitglied der Senate für Sozialhilfe, Beitragsrecht und das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum September 2021 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin ernannt.
Sie übernahm den Vorsitz des für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende - Hartz IV beziehungsweise heute Bürgergeld - zuständigen vierten Senats. Mit Wirkung zum 17. Januar 2022 wurde sie zur Vizepräsidentin des obersten Sozialgerichts ernannt.
Meßling lebt in Würzburg. Sie ist mit einem Lehrer verheiratet und hat zwei Kinder. Nach Informationen der rechtlichen Onlineplattform LTO soll sie beim Bundesverfassungsgericht künftig für das Steuerrecht und das Berufsrecht zuständig sein.
T.Wright--AT