-
Pogacar happy nach Statement-Sieg - Vingegaard gibt nicht auf
-
Becker über Zverev: "Chance seines Lebens"
-
Vor Bundesratsabstimmung zum Sexualstrafrecht: Hubig wirbt für "Nur Ja heißt Ja"
-
Zwölf Tote bei Waldbrand in Andalusien - Womöglich Stromleitung verantwortlich
-
US-Medien: Israel informiert Trump über "konkreten" iranischen Mordplan
-
Börsengang von Halbleiterkonzern SK Hynix an der Nasdaq erwartet
-
Bellevue-Sanierung: Steinmeier nimmt Amtsgeschäfte am Spreebogen auf
-
Bundestag stimmt über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab
-
Bundesrat stimmt über Vorrang für schnelles Bauen und Recht auf Reparatur ab
-
Bundestag und Bundesrat sollen neues Heizungsgesetz verabschieden
-
Wadephul empfängt slowenischen Kollegen Kajzer in Berlin
-
Ayatollah Ali Chamenei nach mehrtägigen Trauerfeiern beigesetzt
-
Mindestens zwölf Tote bei Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Kurz vor Bundestagsabstimmung: Hausärzte dringen auf Stopp von Gesundheitsreform
-
Sechs Tote durch Waldbrand im südspanischen Andalusien
-
Trump-Regierung will Abgasnormen für Lastwagen aufweichen
-
Marokko geknickt: "Müssen Köpfe hochnehmen"
-
Schlag auf die Ferse, aber: Mbappé "geht es gut"
-
Trump und Netanjahu beraten per Telefon über Iran-Krieg
-
Traumtor nach Elfmeter-Patzer: Mbappé lässt Frankreich jubeln
-
Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten
-
Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne
-
Nach Sturz in Gelb: Träen muss bei Tour aufgeben
-
Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen
-
Trauer und Racheschwüre bei Beerdigung von Chamenei in Maschhad
-
Tschechische Siegerin garantiert: Muchova und Noskova im Finale
-
Neue Angriffe: Schiffsverkehr in der Straße von Hormus bricht ein
-
Florida: Flughafen in Palm Beach nach Trump benannt
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke
-
43-km-Solo: Pogacar fliegt auf Tourmalet-Etappe in Gelb
-
Wimbledon: Muchova nach Nervenkrimi erste Finalistin
-
Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt
-
An Mourinhos Seite: Khedira wird Co-Trainer bei Real
-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
Bundesverfassungsgericht: Gesetz zu Kinderehen ist verfassungswidrig
Das im Jahr 2017 neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Zwar dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig machen, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Doch müssten dann Regelungen über mögliche Folgen wie etwa Unterhaltsansprüche oder die Möglichkeit der Fortführung der Ehe im Erwachsenenalter getroffen werden. (Az. 1 BvL 7/18)
Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2024 nachbessern. So lange bleibt die Vorschrift in Kraft, das Gericht legte selbst Maßgaben zu Unterhaltsansprüchen fest. Es ging in Karlsruhe nur um die Neuregelung für Ehen mit unter 16-Jährigen. Im Ausland geschlossene Ehen wurden ausnahmslos für unwirksam erklärt, wenn Ehepartner oder -partnerin bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren.
So sollen Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat geschützt werden. Die frühere Bundesregierung reagierte mit dem Gesetz auch auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. "Kinder gehören weder vor einen Traualtar noch vor ein Standesamt", sagte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Bundestag.
Der Bundesgerichtshof muss über den Fall eines Paars aus Syrien entscheiden, in dem ein Mädchen schon mit 14 Jahren heiratete. Er setzte das Verfahren Ende 2018 aus und fragte das Bundesverfassungsgericht, ob die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Darauf antwortete das Verfassungsgericht nun.
R.Garcia--AT