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Kabinett beschließt härtere Gangart gegenüber Extremisten im öffentlichen Dienst
Extremisten im öffentlichen Dienst sollen künftig schneller von ihren Posten entfernt werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Disziplinarrechts. Diese soll insbesondere dazu führen, dass die Verfahren kürzer werden, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich Bundesbeamte und -beamtinnen.
Im Zentrum des Reformvorhabens steht das Bundesdisziplinargesetz. Es verfüge bereits "über Mechanismen, um extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle wirksam zu ahnden", erklärte das Innenministerium. Solche Vergehen führten in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. "Jedoch dauern diese Verfahren oft mehrere Jahre." Gravierende Maßnahmen gegen die Beamtinnen oder Beamten muss der Dienstherr bislang nämlich vor Gericht durchsetzen.
Künftig sollen solche Maßnahmen stattdessen in einer sogenannten Disziplinarverfügung direkt angeordnet werden können. Dies betrifft den Angaben zufolge neben der Entfernung aus dem Dienst auch Zurückstufungen und die Aberkennung des Ruhegehalts. Gleichzeitig sollen dem Ministerium zufolge die Hürden für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafrechtlichen Verurteilung gesenkt werden.
"Mit unserer Reform können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden – insbesondere durch ein beschleunigtes Verfahren und eine konsequentere Ahndung von Volksverhetzungsdelikten", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu dem Kabinettsbeschluss. "Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird".
Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte in Berlin, er wolle betonen, dass "die überwältigende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten" fest auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. Verstöße gegen die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht oder andere schwere Dienstvergehen träten "im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bundesbeschäftigten nur sehr, sehr selten auf". Doch auch wenn es sich nur um Einzelfälle handele, "beschädigen sie das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig", unterstrich Hebestreit.
H.Gonzales--AT