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Bundesrat stellt sich hinter geplantes Demokratiefördergesetz des Bundes
Der Bundesrat hat sich im Grundsatz hinter das von der Bundesregierung geplante Demokratiefördergesetz gestellt. Das geht aus einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme zu der Vorlage der Bundesregierung hervor. "Ich begrüße, dass der Bund die Förderung von Demokratie mit diesem Gesetz fest verankert und zivilgesellschaftliches Engagement stärkt", sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) in der Debatte.
Die Neuregelung soll es dem Bund erstmals ermöglichen, Initiativen gegen Gewalt und Rassismus langfristig finanziell zu unterstützen. Dadurch sollen die geförderten Initiativen mehr Planungssicherheit bekommen. Der Bundesrat verlangt allerdings in seiner Stellungnahme eine stärkere Beteiligung der Länder bei der Umsetzung der neuen Vorschriften. Über den Gesetzentwurf wird nun weiter im Bundestag sowie dann abschließend auch im Bundesrat beraten.
"Wir wollen gewährleisten, dass zivilgesellschaftliches Engagement dauerhaft Bestand hat", sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) im Bundesrat zu dem geplanten Gesetz. Sie verwies dabei besonders auf den Rechtsextremismus als "größte Gefahr für unsere Demokratie". Paus mahnte die demokratische Parteien zu einer klaren Abgrenzung. Es sei wichtig, "dass die Brandmauer nach rechts steht".
Auch Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) rief dazu auf, sich "denen entgegenzustellen, die demokratische Abläufe untergraben wollen". Demokratiefeindliche Einstellungen seien auch in Deutschland auf dem Vormarsch, warnte sie, ebenso auch Hassreden im Netz. Erinnert wurde in der Debatte auch an rechtsextreme Gewalttaten wie die Morde von Hanau vor fast genau drei Jahren.
Über das Demokratiefördergesetz wird schon seit Jahren diskutiert. Es war ursprünglich von der großen Koalition geplant worden, allerdings stellte sich die Union seinerzeit quer. Sie fürchtete, es könnten damit auch linksextremistische Gruppierungen gefördert werden. Dem trat Paus ausdrücklich entgegen. Es gebe für solche Befürchtungen keinen Anlass und es sei "selbstverständlich, dass alle Zuwendungsempfänger die Ziele des Grundgesetzes zu achten haben".
W.Stewart--AT