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Normenkontrollrat verlangt Tempo bei Digitalisierung der Verwaltung
Bei der Digitalisierung der deutschen Verwaltung liegt vieles im Argen - und Besserung ist mit den bisherigen Planungen nicht in Sicht. Das zeigt ein Positionspapier des Nationale Normenkontrollrats (NKR), das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Umsetzung des maßgeblichen Onlinezugangsgesetzes (OZG) sei "deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben", die geplante Reform wiederum "nicht mutig genug", sagte der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel. "Eine erkennbare Trendumkehr fehlt. Sie ist aber erforderlich."
Das OZG war 2017 in Kraft getreten und sah die Digitalisierung zahlreicher Verwaltungsvorgänge binnen fünf Jahren vor. Zum Ende der Umsetzungsfrist im Oktober 2022 waren laut NKR aber erst 33 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend digital verfügbar. Während der fünf Jahre habe das Gremium immer wieder Verbesserungsvorschläge gemacht, die aber "nicht gehört" oder jedenfalls nicht umgesetzt wurden, kritisierte Goebel am Donnerstag in Berlin.
Seit Ende Januar liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für eine Änderung des OZG vor. Dieser sieht unter anderem vor, die Umsetzungsfrist "zugunsten einer noch zu regelnden Schwerpunktsetzung und begleitenden Evaluierung" komplett zu streichen.
Der Normenkontrollrat lehnt dies ab. Es bedürfe "nicht der ersatzlosen Streichung der alten Frist, sondern der Festlegung mehrerer neuer Fristen" für aufeinander aufbauende Projekte, heißt es im Positionspapier. "Gleichzeitig muss auch das Gesamtvorhaben mit einer zeitlichen Umsetzungsvorgabe versehen werden."
Einen Vorschlag für die neue Frist machte das NKR nicht. Der "relevantere Hebel" sei ohnehin der vorgeschlagene Rechtsanspruch für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auf digitale Verwaltungsleistungen, sagte Gremiumsmitglied Malte Spitz. Denn egal welche Frist ins Gesetz geschrieben werde, es dürfe vor allem nicht sein, dass ein erneutes Verfehlen keine Konsequenzen habe. Wie aus dem NKR-Papier hervorgeht, soll der Rechtsanspruch auch Schadensersatzansprüche oder pauschale Entschädigungen nach sich ziehen.
Spitz warnte zudem, dass Deutschland Gefahr laufe, auch europäische Vorgaben zu reißen: Bis Jahresende müssten gemäß der sogenannten SDG-Verordnung 73 deutsche Verwaltungsleistungen digital möglich sein. SDG steht für Single Digital Gateway (einheitliches digitales Zugangstor). Ziel der EU-Verordnung ist eine einheitliche digitale Anlaufstelle in der europäischen Verwaltung.
Einen Schwerpunkt legt der NKR in dem Papier auch auf die Frage der Zuständigkeiten. "Bisher wurde einfach 'drauflos digitalisiert'", beklagt das Gremium. "Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist eine Mammutaufgabe mit vielen Einzelgewerken und Akteuren", heißt es in dem Papier. "Es muss transparent und verständlich geregelt werden, wer für welchen Teil verantwortlich ist."
Insgesamt hält der NKR weitreichende Änderungen an dem geplanten Gesetz zur Reform des OZG für nötig. Der Referentenentwurf habe zwar "positive Ansätze"; an der "Zielsetzung und den grundlegenden Mechanismen und Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung" solle sich aber kaum etwas ändern. "Dabei lägen hier die größten Hebel für eine mutige und vor allem nachhaltige Trendumkehr bei der Verwaltungsdigitalisierung", urteilt das Gremium.
Der NKR berät als unabhängiges Expertengremium Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bei Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung. Das Gremium hat zehn ehrenamtliche Mitglieder.
L.Adams--AT