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RBB-Rundfunkrat beschließt sofortige Abberufung von Ex-Intendantin Schlesinger
Der Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hat die sofortige Abberufung seiner zurückgetretene Intendantin, Patricia Schlesinger, beschlossen. Das teilte der Sender am Montagabend auf Twitter mit. Als nächstes müsse der Verwaltungsrat die Vertragsauflösung vollziehen, hieß es weiter. Dabei gehe es auch um Details wie eine mögliche Abfindung oder eventuelle Schadenersatzansprüche des RBB gegenüber Schlesinger.
Die 61-Jährige war bei der Sitzung demnach persönlich anwesend. Schlesinger war am Sonntag vor einer Woche als RBB-Intendantin zurückgetreten. Wenige Tage zuvor hatte sie nach zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich ihrer Amtsführung bereits den ARD-Vorsitz abgegeben.
Am vergangenen Montag gab die Berliner Staatsanwaltschaft bekannt, ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalistin, ihren Ehemann sowie den mittlerweile zurückgetretenen RBB-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf eingeleitet zu haben. Dabei geht es demnach um den Verdacht der Untreue und der Vorteilsnahme. Am Donnerstag teilte dann die Berliner Generalstaatsanwaltschaft mit, die Ermittlungen übernommen zu haben. Als Grund wurde die Bedeutung der Sache genannt.
Berichten zufolge soll die 61-Jährige unter anderem Abendessen in ihrer Privatwohnung, für die der gebührenfinanzierte RBB aufkam, nicht richtig abgerechnet und ihren sehr hochwertigen Dienstwagen auch für private Fahrten genutzt haben. Berichtet wurde außerdem über kostspielige Umbauten in Schlesingers Büro.
Zudem soll der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolf in seiner Rolle als Aufsichtsratschef der landeseigenen Messe Berlin den Ehemann von Schlesinger und ehemaligen "Spiegel"-Journalisten Gerhard Spörl mit lukrativen Berateraufträgen versorgt haben. Diese sollen einen Gesamtwert von 140.000 Euro gehabt haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe ließ Wolf bereits sein RBB-Amt ruhen. Vergangene Woche trat er dann zurück - sowohl von seinem Amt bei dem Sender als auch bei der Messe.
R.Chavez--AT