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Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim
Im Streit um die Rückerstattung von Gebühren für in der Coronapandemie abgesagte Konzerte hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit dem Ticketdienstleister Eventim auf einen Vergleich verständigt. Wie der Bundesverband am Donnerstag in Berlin mitteilte, erhalten die rund 5000 Betroffenen, die sich seiner Sammelklage anschlossen, von dem Unternehmen pauschal einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Im Gegenzug nehmen die Verbraucherschützer die von ihnen eingereichte Klage zurück.
In Pandemie mussten unzählige Konzerte und andere Kulturveranstaltungen aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Lockdowns abgesagt werden. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen erstattete Eventim später zwar den Ticketpreis zurück, behielt in zahlreichen Fällen aber begleitetende Abwicklungsgebühren ein. Das Unternehmen berief sich demnach darauf, dass die Dienstleistungen erbracht wurden. Dies sah der Verband der Verbraucherzentralen anders und reichte 2022 Musterfeststellungsklage beim bayerischen Obersten Landesgericht in München gegen Eventim ein.
Der außergerichtliche Vergleich gilt demnach nur für diejenigen, die sich der Klage bis zum Freitag voriger Woche anschlossen. Er stellt ausdrücklich keinen generellen Erstattungsanspruch von Ticketkäufern gegen Eventim fest, betonte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Berechtigte erhalten den Gutschein auch nicht automatisch, sondern müssen diesen über ein von Eventim bereitgestelltes Internetportal abrufen. Dafür haben sie bis 15. Juli Zeit. Den 20-Euro-Gutschein erhalten sie pauschal, unabhängig von der bei ihnen jeweils im Raum stehenden individuellen Erstattungssumme. Den Verbraucherschützern zufolge ging es bei dem Streit im Einzelfall teils nur um wenige Euro.
T.Wright--AT