-
Polizei erschießt Mann in Krefeld
-
Sorgen um Schlotterbeck: "Es sieht nicht gut aus"
-
Undav von Beginn an? "Nicht ausgeschlossen"
-
"Massive" Kürzungen: Linke kritisiert Vorschläge der Rentenkommission
-
Dank Super-Joker Undav: DFB-Elf in der K.o.-Runde
-
Vance zu Gesprächen mit dem Iran in die Schweiz aufgebrochen
-
Neuer steigt zum WM-Rekordtorwart auf
-
"Genialer Schachzug" von Koeman: Oranje im Rausch
-
Nagelsmann vertraut Curacao-Startelf
-
"Bild am Sonntag": Rentenkommission will Rente mit 70 ab den 2090er-Jahren einführen
-
Nach neuen abfälligen Bemerkungen: Meloni verschärft Ton gegenüber Trump
-
Zverev kämpft in der Hitze - und verliert
-
Auch im Zeitfahren unschlagbar: Pogacar vor Sieg in der Schweiz
-
Schwerdtner und Pantisano führen künftig die Linke an - Dämpfer für neuen Chef
-
Grüne in Nordrhein-Westfalen bestätigen Doppelspitze aus Zeybek und Achtermeyer
-
Union kritisiert Linken-Chef Pantisano scharf für Faschismus-Äußerungen
-
Iran gibt erneute Schließung der Straße von Hormus bekannt
-
Schwerdtner und Pantisano zu neuen Linken-Vorsitzenden gewählt
-
Lipowitz gewinnt Königsetappe der Slowenien-Rundfahrt
-
Linken-Vorsitzkandidat Pantisano attestiert der CDU "faschistische Politik"
-
Ehefrau von spanischem Regierungschef Sánchez muss in Korruptionsprozess Pass abgeben
-
Trotz Waffenruhe mit Hisbollah: Zahlreiche Tote bei neuen israelischen Angriffen im Libanon
-
CDU in Bremen bestätigt Landeschef Strohmann in Amt
-
UN-Menschenrechtskommissar Türk kritisiert verschärfte EU-Migrationspolitik
-
Diplomatischer Eklat: Ukrainische Politiker geben polnische Auszeichnungen zurück
-
Mikrozensus: Drei Viertel aller jungen Syrer und Afghanen ohne Ausbildungsabschluss
-
Neue israelische Angriffe im Libanon trotz Waffenruhe - US-Gesandte in der Schweiz
-
Mit 46: Ronaldinho vor Sensations-Comeback in der Serie C
-
Linke debattiert auf Parteitag über Leitantrag - Wahl neuer Parteispitze geplant
-
Designierter Linken-Chef Pantisano attestiert der CDU "faschistische Politik"
-
Thüringens Innenminister warnt vor Blockade von AfD-Parteitag - Höcke: Protest nutzt AfD
-
Nach Massenprotesten: Boliviens Präsident Rodrigo Paz verhängt Ausnahmezustand
-
Polizei: Sieben Tote bei Bombenanschlag in Pakistan
-
"Der Fall Mette-Marit kann helfen": Lauterbach wirbt für Organspende-Reform
-
Verband: Solaranlagen sparten 20 Milliarden Euro an Energieimporten seit 2020
-
Trotz Waffenruhe: Libanesische Medien melden fünf Tote bei neuen israelischen Angriffen
-
Iran-Verhandlungen: Trumps Sondergesandter Witkoff reist laut US-Medien in die Schweiz
-
US Open: Schmid scheitert am Cut
-
Aus besiegelt: Türkei unterliegt im wilden "Endspiel"
-
Neue Regel greift: Rot für Almiron nach Zuhalten des Mundes
-
Bauministerin Hubertz sieht Berliner Enteignungspläne für Immobilienfirmen kritisch
-
Washington: Blauer Anstrich des von Trump renovierten Wasserbeckens blättert bereits
-
Tänzchen und Tore: Brasilien schlägt Haiti klar
-
Irans Fußballverband übt erneut scharfe Kritik an Fifa wegen Reisebeschränkungen
-
81. Geburtstag unter Hausarrest in Myanmar: UNO fordert Freilassung von Suu Kyi
-
Blitztor Saibari, Buhmann Hakimi: Marokko crasht Schotten-Party
-
Umfrage: Mehrheit der Deutschen sieht Ausbau von Rechenzentren kritisch
BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen
Fotodrohnen oder "fliegende Fotoapparate" haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verhandelten über die Frage, ob von Drohnen aus der Luft aufgenommene und später in einem Bildband abgedruckte Fotos von Kunstwerken das Urheberrecht verletzen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Urheberrechte wahrnimmt, gegen den Buchverlag. (Az. I ZR 67/23)
Dieser brachte in den Jahren 2010 und 2016 zwei Reiseführer zu Halden im Ruhrgebiet heraus. Darin abgedruckte Aufnahmen zeigten auch Kunstinstallationen auf den Berghalden. Die VG will erreichen, dass der Verlag die Bilder nicht mehr publiziert und Schadenersatz zahlt. Die Frage ist, ob die Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Diese erlaubt es, Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und die Bilder zu nutzen - und darauf beruft sich der Verlag.
Unklar ist aber, ob diese Freiheit auch für Fotos aus der Luft gilt und auch für Bilder, die mit Drohnen gemacht wurden. Im Jahr 2003 hatte der BGH entschieden, dass solche Fotos nur dann ohne Zustimmung des Künstlers vertrieben werden dürfen, wenn die Aufnahme von einem für die Allgemeinheit zugänglichen Ort aus gemacht wurde.
In jenem Fall ging es um ein Poster, welches das Hundertwasser-Haus in Wien zeigte und von einem deutschen Unternehmen vertrieben wurde, das Bild war von einem gegenüber liegenden Wohnhaus aus gemacht worden. Auch besondere Hilfsmittel wie etwa Leitern dürften nach bisheriger Rechtsprechung nicht benutzt werden, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch nun zu Beginn der Verhandlung.
Inzwischen könnten Fotoapparate fliegen und die Leiter könne in der Garage bleiben, sagte der Anwalt der Verwertungsgesellschaft, Thomas Winter. Der Zweck des Gesetzes habe sich aber nicht geändert. Er argumentierte mit der wechselseitigen Beziehung zwischen dem Kunstwerk und dem Ort, an dem es sich befindet. Eine Luftaufnahme sei anders als die Perspektive eines normalen Betrachters.
Es komme allein auf die Lage des Kunstwerks an, nicht auf die Position des Betrachters, sagte dagegen der Anwalt des Verlags, Thomas von Plehwe. Die Werke seien frei und kostenlos zugänglich, dafür hätten sich die Künstler entschieden. Außerdem gebe es "fliegende Fotoapparate" schon lange - es sei beispielsweise möglich, von einem Flugzeug oder Gleitschirm aus Bilder zu machen.
Wann eine Entscheidung in dem Fall verkündet wird, war am Donnerstagnachmittag noch unklar.
M.King--AT