-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
-
Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
-
Bundestag befasst sich mit Start-up-Förderung und Krankenkassen
-
Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
-
Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture
-
Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA
-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
-
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
-
Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen
-
Abriss: Historisches Ariana-Kino in Kabul muss Einkaufszentrum weichen
-
Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten
-
Frankreich rehabilitiert wegen Abtreibung verurteilte Frauen
-
EU-Gipfel ringt um Mercosur-Abkommen - Tausende Landwirte protestieren
-
Regierung verteidigt Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels
-
Mutmaßlicher Handel mit illegaler Pyrotechnik: Mehrere Durchsuchungen in Bayern
-
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
Online-Kauf: Verbraucherschützer warnen vor teuren Rücksendungen nach China
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zur Vorsicht bei Bestellungen preiswerter Kleidung in Online-Shops mit niederländischer Adresse im Impressum geraten. "Bei einigen Anbietern wird die Ware aus China geliefert und soll auch dorthin zurückgeschickt werden", teilten die Verbraucherschützer am Dienstag mit. Betroffene müssten für den Rückversand dann mit Portokosten von bis zu 50 Euro rechnen, obwohl die Kleidung selbst deutlich günstiger gewesen sei.
Auf den ersten Blick sei nicht zu erkennen, dass es sich um chinesische Shops handele, warnte die Verbraucherzentrale. Deutsche Websites mit .de-Länderkennung und eine niederländische Unternehmensadresse machten den Anschein, bei einem Anbieter aus Europa einzukaufen. Beim Rückversand müssten sich die Käuferinnen und Käufer dann allerdings mit einem chinesischen Kundenservice auseinandersetzen.
"Die genaue chinesische Adresse für Rücksendungen wird in vielen Fällen erst während des Rückgabeprozesses bekannt gegeben", monierten die Verbraucherschützer. Auch von den hohen Kosten erfuhren die Verbraucherinnen und Verbraucher meist nur im Zuge der Rückabwicklung. "Wenn der Wert der bestellten Ware rund 30 Euro beträgt, deren Rücksendung aber 50 Euro kosten soll, fühlen sich viele Menschen getäuscht und über den Tisch gezogen", erklärten die Verbraucherschützer.
Bei unbekannten Shops solle deshalb nicht nur das Impressum überprüft werden, sondern auch das Kleingedruckte zu Rücksendungen. Sind keine konkreten Informationen zu den Rückgabebedingungen zu finden, sei es besser, von einer Bestellung abzusehen.
Auch der Käuferschutz bekannter Zahlungsdienstleister greife bei den geschilderten Fällen in der Regel nicht. "Die Rücksendung der Ware wird in der Regel vorausgesetzt, um eine Erstattung von Paypal zu erhalten oder sich gegen eine Rechnung von Klarna wehren zu können", so die Verbraucherzentrale.
A.O.Scott--AT