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Batman-Logo bleibt für US-Verlag DC-Comics geschützt
Das Batman-Logo, eine Fledermaus in einem Oval, bleibt in der EU dem US-Verlag DC-Comics vorbehalten. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage eines italienischen Großhändlers auf Löschung der Marke ab. (Az: T-735/21)
Ein Comicmagazin mit Batman, dem Helden im Fledermauskostüm, war erstmals 1939 in den USA erschienen. Das Fledermaus-Logo wurde 1998 auch in der EU eingetragen.
2019 beantragte der Großhändler Commerciale Italiana aus Neapel, die Marke zumindest für Bekleidung und Faschingskostüme für unwirksam zu erklären. Der Marke fehle die "Unterscheidungskraft", also der Zweck einer Marke, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Hinweis auf den Hersteller zu geben.
Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante hatte den Antrag abgewiesen. Auch nach den von Commerciale Italiana vorgelegten Beweismitteln seien die Batman-Figur und das Logo gedanklich stets mit dem entsprechenden Verlag in Verbindung gebracht worden.
Dies hat nun auch das EuG bestätigt. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem Logo zunächst an die fiktive Comicfigur denken, schließe nicht aus, dass das Zeichen auch auf die Herkunft damit gekennzeichneter Waren verweisen kann. Zudem sei die Batman-Figur auch bei den Verbrauchern ihrerseits mit dem Verlag DC-Comics verbunden. Daher habe das EUIPO zu Recht festgestellt, dass das Logo über die notwendige Unterscheidungskraft verfügt.
D.Lopez--AT