-
Trump: Iran will ein Abkommen - US-"Armada" größer als bei Venezuela-Einsatz
-
Spanier Riera wird Toppmöller-Nachfolger bei Eintracht Frankfurt
-
Gold vor Augen: Handballer stürmen ins EM-Finale
-
US-Zentralbank: Trump nominiert Kevin Warsh als Fed-Chef
-
Wien: Aktivisten für dauerhafte Entfernung von Statue antisemitischen Bürgermeisters
-
Lkw-Fahrer in Balkanländern beenden Blockade an EU-Außengrenze
-
Deutsches Mixed-Team
verpasst Sieg im Willinger Windchaos
-
Epstein-Affäre: US-Regierung veröffentlicht am Freitag neue Dokumente
-
Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen gestartet
-
Russische Angriffe: Gouverneursrat der IAEA berät über nukleare Sicherheit der Ukraine
-
Vonn hofft nach Sturz noch auf Olympia: "Traum nicht vorbei"
-
Nach Bericht über Proteste gegen ICE: Früherer CNN-Moderator verhaftet
-
Brosius-Gersdorf: Frauen dürfen sich nicht entmutigen lassen
-
Prozess gegen italienische Beamte wegen Bootsunglück mit 94 toten Migranten begonnen
-
Vertrag bis 2029: Wück verlängert als Bundestrainer
-
"Jesus hatte Sex mit Maria Magdalena": Empörung über Äußerung von Kolumbiens Präsident
-
Djokovic knackt Sinner und bucht Finale gegen Alcaraz
-
Nach Göttlich-Vorstoß: WM-Boykott für DFB "derzeit kein Thema"
-
Israel gibt Öffnung des Grenzübergangs Rafah für Personenverkehr am Sonntag bekannt
-
Inflation zieht im Januar an: Verbraucherpreise steigen um 2,1 Prozent
-
Iran-USA-Konflikt: Teheran zu neuen Atomgesprächen "auf Augenhöhe" bereit
-
Deutschland übt gemeinsam mit Israel Abwehr von Cyberangriffen
-
Kreml bestätigt Trump-Bitte um begrenzte Feuerpause - Kiew bereit zu Waffenruhe im Energiebereich
-
Wetterdienst: Januar in Deutschland teils so schneereich wie seit 2010 nicht mehr
-
Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Verbraucherschutz
-
Schäferhunde: Genetische Vielfalt durch Krieg und populäre Deckrüden geschrumpft
-
Verbraucherpreise im Januar voraussichtlich um 2,1 Prozent gestiegen
-
Olympia-Generalprobe: Skicrosser feiern Dreifacherfolg
-
Deutsche Wirtschaft Ende 2025 um 0,3 Prozent gewachsen
-
Verkehrsgerichtstag will Alkohol beim Radeln und Handy am Steuer strenger ahnden
-
Rheinland-Pfalz: Bundespolizisten entdecken mehr als eintausend Küken in Auto
-
Zwei Tote in Bahnhof in Hamburg: Mann zerrt junge Frau mit sich vor U-Bahn
-
Merz nächste Woche in Golf-Region: Besuche in Saudi-Arabien, Katar und Emiraten
-
Trump nominiert Kevin Warsh als nächsten US-Zentralbankchef
-
Unabhängigkeitsbewegung in Alberta: Carney fordert USA zu Achtung kanadischer Souveränität auf
-
Kurdische Kräfte und syrische Regierung vereinbaren umfassendes Abkommen
-
"Definitiv Schluss": Preuß kündigt Karriereende an
-
Razzia gegen Kinderpornografie in Bayern: Wohnungen von 25 Verdächtigen durchsucht
-
Politiker der Regierungsparteien bringen Erhöhung der Tabaksteuer ins Spiel
-
Obdachlosen in Berlin totgetreten: Schuldspruch für Täter wird neu verhandelt
-
Bundesrat billigt strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen
-
Champions League: Kein Duell zwischen BVB und Bayer
-
Panama entzieht Hongkonger Betreiberfirma Lizenz für Kanal
-
Jahreszeitlich üblicher Anstieg: Mehr als drei Millionen Arbeitslose im Januar
-
Junge Union will Anreize für Frührente senken und Karenztage bei Krankheit
-
Lob im Bundesrat für Gesetzentwurf zu Wolf-Abschüssen
-
Busse und Bahnen stehen am Montag still: Streiks im kommunalen Nahverkehr
-
Trump droht Kanada mit Entzug der US-Zulassung für kanadische Flugzeuge
-
Tod von E-Rollerfahrern in Frankfurt am Main: Anklage wegen versuchten Mordes
-
Crans-Montana: Vonn stürzt schwer
Streit um Corona-Ausschuss in Hessen: Staatsgerichtshof weist Klage weitgehend ab
Im Streit um den Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ist die AfD mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht weitgehend gescheitert. Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies die von 26 AfD-Abgeordneten und einem fraktionslosen Parlamentarier eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsetzungsbeschluss des Landtags vom April 2024 nach Angaben vom Mittwoch größtenteils ab. (Az. P.St. 2974)
Die Landtagsmehrheit hatte damals den von der AfD eingebrachten Antrag für einen Untersuchungsausschuss abgelehnt. Das Parlament setzte den Ausschuss gleichwohl ein, jedoch mit reduziertem Untersuchungsumfang. Viele der ursprünglich von der AfD formulierten Untersuchungsfragen waren nach Ansicht der Landtagsmehrheit viel zu unpräzise oder schlicht unzulässig - etwa weil sie auf das Handeln von Bundesbehörden zielten.
Der Staatsgerichtshof bestätigte diese Position nun weitgehend. Auch das Untersuchungsrecht einer parlamentarischen Minderheit unterliege verfassungsrechtlichen Grenzen, hieß es in seinem Urteil. So müsse diese den Untersuchungsauftrag "hinreichend bestimmt" darlegen, das "Verbot vorweggenommener Feststellungen und Wertungen" beachten und sich auf "den Kompetenzbereich des hessischen Landtags" beschränken.
Der ursprüngliche Einsetzungsantrag der Kläger habe diesen Maßstäben "nur in geringem Umfang" genügt, erklärte das Gericht. Etliche Fragen seien verfassungswidrig gewesen und daher vom Landtag "zu Recht" nicht zugelassen worden. Nur vier von insgesamt mehr als 40 Fragen habe der Landtag nicht streichen dürfen. Sie seien verfassungskonform gewesen.
Laut Staatsgerichtshof fiel das Urteil allerdings nicht einhellig. Vier der elf Richterinnen und Richter gaben ein Sondervotum ab. Sie vertraten darin die Auffassung, dass der Landtag den Ausschuss "mit einem weitaus weniger reduzierten Untersuchungsgegenstand" hätte einsetzen müssen.
Auch in der Frage der Ausschussgröße wies das Landesverfassungsgericht die Klage der AfD-Parlamentarier ab. Der Landtag setzte diesen damals mit 16 Mitgliedern ein, von denen drei der AfD angehörten. Die AfD wollte einen Ausschuss mit 15 Mitgliedern, in dem sie ebenfalls drei Abgeordnete stellen sollte. Sie wollte sich damit 20 Prozent der Sitze sichern.
Konkrete Folgen hat die Entscheidung etwa in Bezug auf die vier Fragen laut Gericht nicht. Der Staatsgerichtshof urteile lediglich zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit, erkläre aber keine Beschlüsse für nichtig oder verpflichte andere Verfassungsorgane zu bestimmten Handlungen. Damit sei auch der Antrag der AfD-Kläger hinfällig, den Landtag zur Annahme ihres ursprünglichen Einsetzungsantrags zu zwingen. Die Antragsteller hätten damit "ein unzulässiges Rechtsschutzziel" verfolgt, betonte das Gericht.
K.Hill--AT