-
Mann soll Ehefrau in Rheinland-Pfalz in Auto getötet haben - Anklage
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
-
Klingbeil: Kabinett wird Reform der Einkommensteuer kommende Woche beschließen
-
Merz will an Abschaffung von "Rente mit 63" festhalten
-
Behörden: Nach Überschwemmungen in Nepal 384 Touristen vermisst
-
Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff
-
Kreml: CIA-Chef Ratcliffe bei Moskau-Besuch in Kontakt mit russischen Geheimdiensten
-
Merz sieht Verantwortung für Hitzeschutz bei Ländern: Es mangelt nicht an Geld
-
Hoeneß bestätigt: Undav neuer VfB-Kapitän
-
Angriffe auf deutsche Wirtschaft: Spur führt häufiger zu ausländischen Geheimdiensten
-
Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben
-
Ausnahmeregeln für Käseproduzenten in Frankreich wegen Dürre
-
FC Bayern: Palhinha wechselt zu Benfica
-
Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt
-
Für 100 Millionen Euro: ManCity verpflichtet Jungstar Bouaddi
-
14 Säuglinge sterben bei Brand auf Entbindungsstation in Pakistan
-
Klimaphänomen El Niño: Auch Panama und El Salvador rufen Dürre-Alarm aus
-
Schwesig will nicht SPD-Chefin werden - Rückendeckung für Bas und Klingbeil
-
Datenschützer gehten wegen "Schattendatenbank" gegen Schufa vor
-
Nach Infektion mit Malaria: Beschäftigter von Frankfurter Flughafen gestorben
-
Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten
-
SpaceX plant neuen Weltraumbahnhof für Starship-Raketen in Louisiana
-
Gegen Rassismus und für Demokratie: Migranten in Sachsen-Anhalt schließen Geschäfte
-
Auto-Expertin Keim sieht Chancen für VW - Stellenabbau unvermeidlich
-
Mutmaßlicher Dreifachmord in Bayern: Prozess gegen 38-Jährigen ab Oktober
-
Prozess gegen Meta: US-Tech-Konzern bemüht sich laut Medienbericht um Vergleich
-
FIFA-Machtkampf: Europäische Topligen gegen Infantino
-
Watzke plädiert: "Neuem" BVB "Geduld entgegenbringen"
-
Rias-Bericht: Neuer Höchststand bei antisemitischen Vorfällen in Thüringen
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer auf neuen Höchstwert gestiegen
-
Neue Freundin von Mann erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Essener Mordurteil
-
Datenanalyse: Teenager in Australien nutzen Onlinedienste fast so stark wie vor Verbot
-
Verbände: Staat könnte fast vier Milliarden Euro durch Zuckersteuer einnehmen
-
"In Zukunft getrennte Wege": Veronica Ferres und Carsten Maschmeyer sind kein Paar mehr
-
Kettenkarussell bleibt stehen: Fahrgäste in Hamburg aus 25 Metern Höhe gerettet
-
14 Säuglinge bei Brand in Entbindungsstation in Pakistan gestorben
-
Lange macht Hoffnung auf WM-Teilnahme von Nyara Sabally
-
Von Trump unterstützte Darline Graham gewinnt Stichwahl um Senatssitz ihres verstorbenen Bruders
-
Ifo: Exporterwartungen deutscher Unternehmen stark gestiegen
-
Polizei in Australien sucht Austernbdiebe - Muscheln im Wert von mehr als 200.00 Euro gestohlen
-
Mit Pochettino-Sohn: Andorras Meister kann Geschichte schreiben
-
Für Sammelkarten: Startelf-Debütanten erhalten "Patch"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Spitzenduell zwischen CDU und AfD
Rechtsextreme Lehrerin aus Rheinland-Pfalz darf aus Dienst entfernt werden
Eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz, die sich vor allem während der Coronapandemie rechtsextrem auf Demonstrationen, Kundgebungen oder im Netz äußerte, darf aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Sie habe sich damit eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, teilte das Verwaltungsgericht Trier am Mittwoch mit. Ein Beamter müsse seine Aufgaben unparteiisch erfüllen. (Az.: 3 K 2287/22.TR)
Im Disziplinarverfahren war der Frau vorgeworfen worden, seit März 2018 mit diversen Äußerungen eklatant gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung verstoßen zu haben. Zudem habe sie gegen die unparteiische Amtsführung verstoßen und durch ihr Verhalten den Schulfrieden gestört.
Dieser Ansicht stimmte das Gericht zu. Die Anforderungen an Beamte seien auch außerhalb des Diensts gültig, urteilten die Richter. Die Lehrerin habe diesen Anforderungen mit ihren Äußerungen bewusst jahrelang zuwider gehandelt. Im Kern hätten sich ihre Aktivitäten gegen die Migrations- und Coronapolitik der Bundesregierung gerichtet.
Sie habe "unaufhörlich mit drastischer Diktion" unter anderem gegen Politiker, den Staat und Migranten gehetzt. Dabei habe sie unter anderem geäußert: "Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder."
Sie habe zudem andere Beamte dazu aufgefordert, "illegale" Anweisungen nicht auszuführen, hieß es weiter. Die Richter urteilten, dass sie mit ihren Auftritten mehrmals die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten habe.
O.Gutierrez--AT