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Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
Im sächsischen Munitionsskandal muss das Landgericht Dresden Vorwürfe gegen einen Polizisten neu prüfen. Die Freisprüche für zwei weitere Beamte bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) an seinem Sitz in Leipzig dagegen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Es ging um eine Fortbildungsreise des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) beim Landeskriminalamt im Jahr 2018. (Az. 5 StR 401/25)
Wie das Landgericht im März 2025 feststellte, hatten der Kommandoführer und der Schießtrainer die Idee, bei dieser Fortbildung in Mecklenburg-Vorpommern ein Schießtraining zu machen. Ihr Vorgesetzter lehnte die Übernahme der Kosten dafür ab. Daraufhin hätten sie das Training privat von den Teilnehmern finanzieren lassen wollen.
Der Schießtrainer habe zugestimmt, dem Ausbilder statt Geld dienstliche Munition zu geben. Dem Urteil zufolge stahl er aus der Waffenkammer des MEK insgesamt 10.000 Schuss Munition. Ein Teil sei bei dem Training benutzt worden, ein anderer Teil an den Schießausbilder gegangen.
Die beiden anderen Angeklagten hätten davon nichts gewusst, weswegen sie freigesprochen wurden. Den Schießtrainer sprach das Landgericht wegen veruntreuender Unterschlagung und Bestechlichkeit schuldig. Einen Verstoß gegen das Waffengesetz sah es dagegen nicht. Es verhängte eine Geldstrafe.
Die drei Männer waren auch wegen Betrugs angeklagt. Dabei ging es um einen mutmaßlich falschen Dienstreiseantrag. In diesem Komplex sprach das Landgericht aber alle drei frei.
Die Generalstaatsanwaltschaft ging teilweise gegen das Urteil vor. Sie wandte sich gegen die Freisprüche des Kommandoführers in beiden Tatkomplexen und gegen den Freispruch des dritten Polizeibeamten nur im ersten Fall. Die Staatsanwaltschaft hatte damit aber keinen Erfolg, der BGH bestätigte die Freisprüche. Ebenso wenig hatte der Schießtrainer vor dem BGH Erfolg, der sich gegen seine Verurteilung wandte.
Dieses Urteil gegen ihn im ersten Fall hob der BGH auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft teilweise auf. Denn das Landgericht machte Rechtsfehler, als es einen Verstoß gegen das Waffengesetz verneinte, wie der BGH ausführte. Die Dresdner Richter müssen die waffenrechtlichen Vorwürfe neu prüfen.
A.Ruiz--AT