-
Arsenal marschiert - Sonderlob für "Papa" Havertz
-
Finnland errichtet 200 Kilometer langen Zaun an Grenze zu Russland
-
Roboter demonstrieren in Warschau für Regulierung von Künstlicher Intelligenz
-
Η Noosha Aubel και η κρίση του Πότσνταμ: Για πόσο ακόμα είναι ανεκτή αυτή η διαχειριστική αποτυχία;
-
नूशा ऑबेल और पॉट्सडैम का संकट: नेतृत्व की इस विफलता को और कितना सहन किया जा सकता है?
-
نوشا أوبيل وأزمة بوتسدام: إلى متى سيظل هذا الفشل القيادي مقبولاً؟
-
努莎·奧貝爾與波茨坦的危機:這種領導失職還能容忍多久?
-
누샤 아우벨과 포츠담의 위기: 이러한 리더십 부재는 얼마나 더 용인될 수 있는가?
-
Нуша Аубель і криза в Потсдамі: як довго ще можна миритися з цією неспроможністю керівництва?
-
Miersch mahnt Korrekturen bei Reformvorhaben an
-
Abschied von Kriegsverbrecher Mladic: Tausende bei Beisetzung in Belgrad
-
"Falsche Schlussfolgerungen": Frei warnt SPD vor Aufschnüren des Rentenpakets
-
Witkoff: "Bedeutende Fortschritte" bei Gesprächen in Moskau und Kiew erzielt
-
Russland ordnet Schließung von deutschem Generalkonsulat in St. Petersburg an
-
Vorwurf der Volksverhetzung: Xavier Naidoo kommt in Mannheim vor Gericht
-
Nach AfD-Sieg: Innenmnister fordern Schutz von Sicherheitsbehörden
-
Wahlbeben in Sachsen-Anhalt: Merz will Kurs halten - mit neuem Regierungsstil
-
Noosha Aubel und Potsdams Krise: Wie lange ist dieses Führungsversagen noch hinnehmbar?
-
Sachsen-Anhalt: Schulze sieht CDU auf Weg in Opposition - AfD sucht "stabile Mehrheit"
-
Nepal gedenkt mit nationalem Trauertag der Opfer der Sturzflut
-
Kind steckt in Wäschekorb fest - Feuerwehr in Aurich eilt zu Hilfe
-
Israel greift Süden des Libanon erneut an - mehrere Tote
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Wüst warnt vor Naivität
-
Schwache Ernte erwartet: Dürre- und Hitzesommer setzt Frankreichs Winzern zu
-
Bas kündigt nach Landtagswahl Konsequenzen an: "Ein 'Weiter so' geht nicht"
-
Merz warnt AfD vor Grundgesetzverstößen nach Regierungsübernahme
-
Deutschland wehrt sich vor UN-Gericht gegen Völkermord-Vorwurf im Gazakrieg
-
Anschlagsversuch von Leipzig: Merz bekräftigt entschlossenen Kurs gegen Russland
-
Von der Leyen kündigt Investitionspaket in Höhe von 200 Millionen Euro für Grönland an
-
Merz will seinen Regierungsstil ändern - "Aufgeben ist für mich keine Option"
-
Tausende nehmen in Belgrad Abschied von gestorbenem Kriegsverbrecher Mladic
-
Sachsen-Anhalt: Ministerpräsident Schulze sieht Regierungsauftrag bei AfD
-
Neue Grenzbrücke: Russland und Nordkorea eröffnen erste direkte Straßenverbindung
-
Merz "zutiefst schockiert": Nach Sachsen-Anhalt "nicht zur Tagesordnung übergehen"
-
Weiter Flug-Chaos in Indonesien wegen Vulkanausbruchs - Hunderttausende sitzen fest
-
Widerstand aus Mitgliedstaaten: EU richtet vorerst kein Verteidigungs-Expertengremium ein
-
Nach Bruch mit Bundespartei: Frühere Thüringer BSW-Spitzenleute gründen neue Fraktion
-
Raketenabwehr statt Autos: VW verkauft Werk Osnabrück an israelischen Investor
-
Kubicki setzt sich Frist bis Mai 2027: FDP soll wieder über fünf Prozent kommen
-
Kreml: Wiederaufnahme gemeinsamer Gespräche mit der Ukraine und den USA nicht ausgeschlossen
-
CSU-Chef Söder: Müssen AfD inhaltlich stellen und nicht über Brandmauer diskutieren
-
Eishockey-WM: Deutscher Spielplan steht fest
-
UN-Menschenrechtskommissar: KI könnte zur "existenziellen Gefahr für Menschheit" werden
-
Belgien gegen Infantino: Heikler Antrag im FIFA-Machtkampf
-
Nach Bruch mit Bundespartei: Frühere Thüringer BSW-Abgeordnete gründen neue Fraktion
-
Siegmund: Gespräche über Zusammenarbeit mit AfD haben begonnen
-
Nach AfD-Sieg: Chef der Innenministerkonferenz fordert Schutz von Behörden
-
Widerstand aus Mitgliedstaaten: EU streicht Verteidigungs-Expertengremium
-
Industrieproduktion im Juli deutlich gesunken
-
Siegmund will Ministerpräsident werden - zeigt aber wenig Kompromissbereitschaft
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Ehefrau vor den Augen des eigenen Sohns muss ein Mann aus Berlin ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Mordurteil des Berliner Landgerichts, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Mann stach demnach im April 2025 mit einem Küchenmesser auf die 37-Jährige ein, weil sie seinen Wünschen nicht uneingeschränkt folgen wollte. (Az. 5 StR 250/26)
Das Landgericht sah einen Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Mann sei mit der Frau wie mit einem austauschbaren Objekt umgegangen. Er betrachtete es als sein Recht, seine Partnerin für ihr Verhalten "zu bestrafen", und hielt sich sogar für berechtigt, "ihr das Leben zu nehmen", wie der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Januar sagte.
Wie das Landgericht feststellte, hatte das afghanischstämmige Paar 2003 in Afghanistan geheiratet. 2015 kamen sie nach Deutschland. Die Ehe sei seit Jahren problematisch gewesen, weil der Mann ohne Grund eifersüchtig gewesen sei und sich kontrollierend, einengend, bedrohlich und gewalttätig gegenüber der Frau verhalten habe.
2024 ließ er sich nach islamischen Ritus scheiden und heiratete nach islamischem Ritus erneut. Nach deutschem Recht war die Scheidung noch nicht vollzogen. Da ihm die neue Beziehung nicht gefiel, wollte der Mann seine frühere Ehefrau und Mutter der gemeinsamen vier Kinder dann zurückgewinnen. Laut Gericht wollte diese den Plänen jedoch "zumindest nicht uneingeschränkt folgen". Das war demnach auch der Tathintergrund.
Am 17. April 2025 erstach der Ehemann die Frau schließlich in ihrer Wohnung im Berliner Ortsteil Britz. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass die Frau sich nicht mehr seinen Erwartungen gemäß verhalten wollte, führte der BGH aus. Außerdem habe er grundlos angenommen, dass sie sich einem anderen Mann zugewandt habe.
Er habe sie dafür mit dem Tod bestrafen wollen. Mit einem Küchenmesser stach er demnach fünfmal auf den Oberkörper der Frau ein und verletzte mehrere lebenswichtige Organe. Als sie vor ihm zurückwich, habe er ihr vor den Augen des Sohns so wuchtig in den oberen Rücken gestochen, dass ihr Schulterblatt brach.
Die 37-Jährige flüchtete danach in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, wo sie trotz der verzweifelten Bemühungen ihrer Kinder verblutete. Ihr Ehemann wurde von Einsatzkräften der Polizei noch im Gebäude festgenommen.
Das Landgericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler und bestätigte es.
F.Ramirez--AT