-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat Holm hat Stimme abgegeben
-
Experten: Pistorius sollte rasch neuen Bundeswehr-Generalinspekteur ernennen
-
Chilenin Bachelet zieht Kandidatur als UN-Generalsekretärin zurück
-
Spieler des Tages: Michael Olise (Bayern München)
-
EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug
-
Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft
-
Letzter Tag der Parlamentswahl in Russland: Zwei Tote bei Drohnenangriffen in Moskau
-
Wahllokale geöffnet: Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat begonnen
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen
-
MLS: Müller und Reus führen ihre Teams zum Sieg
-
Ed Sheeran: Situation im Gazastreifen ist "nicht zu rechtfertigen"
-
"Nichts unmöglich": Volleyballer hoffen auf nächsten Coup
-
"Das ist kein Schleimen": HSV-Stars widmen Polzin den Sieg
Was die Polizei vor einer Gefahr darf: Karlsruhe verhandelt über bayerische Regeln
Das umstrittene bayerische Polizeigesetz beschäftigt seit Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe begann mit einer für zwei Tage angesetzten Verhandlung über die Neuregelungen von 2017 und 2018. Es geht um die Frage, ob die Polizei bei einer bloß "drohenden Gefahr" schon handeln darf - und wie. (Az. 1 BvF 1/18 und 1 BvR 2271/18)
In dem Gesetz wurde diese drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie die Sicherheit des Landes oder Leben und Gesundheit von Menschen als neue Schwelle für einen Eingriff festgelegt. Die Polizei hat dann mehr Befugnisse und darf beispielsweise Handys und Computer heimlich durchsuchen, verdeckte Ermittler und Drohnen einsetzen oder Menschen überwachen. Sie kann schon tätig werden, um aufzuklären, ob überhaupt eine konkrete Gefahr besteht - bevor sie eintritt.
Insoweit sei das bayerische Gesetz "bundesweit ohne Vergleich", sagte die Berichterstatterin, Verfassungsrichterin Yvonne Ott, zu Beginn der Verhandlung. Wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung erläuterte, änderte Bayern das Gesetz wegen der damals als hoch eingeschätzten Gefahr durch Terrorismus und Extremismus. In den Gesetzesmaterialien seien der Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf ein Münchner Einkaufszentrum 2016 und der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, ebenfalls 2016, genannt worden.
An das Gericht wandten sich vor acht Jahren die Bundestagsabgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP sowie zivilgesellschaftliche Organisationen zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie befürchten, dass das Polizeigesetz Grundrechte auch von Unbeteiligten verletzt. Es stelle Bürgerinnen und Bürger "unter Generalverdacht und erlaubt es der Polizei, praktisch ohne Einschränkungen in Grundrechte einzugreifen", kritisierte der GFF-Prozessbevollmächtigte David Werdermann vor der Verhandlung.
Für die Linksfraktion erklärte Pascal Meiser: "Wenn polizeiliche Maßnahmen bereits stattfinden können, weit bevor eine konkrete Straftat droht, und wenn Bürgerinnen und Bürger für mehrere Wochen weggesperrt werden, auch ohne dass sie eine Straftat begonnen haben oder eine solche konkrete Straftat droht, dann öffnet das staatlicher Willkür potenziell Tür und Tor".
Meiser bezog sich dabei auf einen weiteren Kritikpunkt, nämlich die Verlängerung des sogenannten Präventivgewahrsams auf zwei Monate. Das bedeutet, dass Menschen auf richterliche Anordnung festgehalten werden können, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" zu verhindern. Breit bekannt wurde die Regelung in den vergangenen Jahren, weil Klimaaktivisten präventiv in Haft genommen wurden.
Außerdem geht es vor Gericht um den Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten und um die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr unbekannte DNA-Spuren zu untersuchen, um Geschlecht, Haut- und Haarfarbe, Augenfarbe und Alter herauszufinden. Ein Urteil soll am Dienstag oder Mittwoch noch nicht fallen. Es wird meistens einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
M.White--AT