-
EU-Experten empfehlen Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren
-
Erzeugerpreise: Landwirte bekommen im Mai deutlich weniger Geld für ihre Produkte
-
Justizministerin Hubig will Haftentschädigung erhöhen
-
Von der Leyen will Mindestalter für Social Media einführen
-
DAK-Umfrage: Fast jeder Dritte leidet unter Beschwerden durch extreme Hitze
-
Lebenslange Haft in Münchner Völkermordprozess um Taten an jesidischen Mädchen
-
Brandenburgs Ministerpräsident fordert Ende von einheitlicher Strompreiszone
-
Britische Regierung stellt 250 Millionen Pfund zum Schutz jüdischer Gemeinschaft bereit
-
Tennis-Weltrangliste: Zverev Zweiter, Struff mit großem Satz
-
Statistik: Fast acht Millionen Schwerbehinderte in Deutschland
-
Tickets für Auslandsflüge verteuern sich im ersten Halbjahr deutlich
-
"Jurassic Park"-Star Sam Neill im Alter von 78 Jahren in Australien gestorben
-
PGA Tour: Rosenmüller erstmals in den Top 10
-
Márquez plant die Sommerpause: Schlafende "Muskeln wecken"
-
Lipowitz legt die Beine hoch: "Es war ein harter Start"
-
"Hundertprozentig": Paris-Triumph lindert Zverevs Schmerz
-
US-Militär: Neue Angriffe auf Dutzende Ziele im Iran
-
Urteil in Prozess um Versklavung und Vergewaltigung jesidischer Mädchen erwartet
-
Nach tödlichem Waldbrand: Spaniens Regierungschef Sánchez besucht Katastrophengebiet
-
EU-Expertengremium stellt Empfehlungen für Social-Media-Verbot vor
-
Ungarisches Parlament stimmt über Absetzung von Präsident Sulyok ab
-
EU richtet zweite Geberkonferenz für Palästinenser aus
-
EU-Außenminister beraten über Sanktionen gegen Russland und israelische Siedler
-
Merz bei Gipfeltreffen der Pro-Ukraine-Koalition in Paris
-
Feuer im Wald von Fontainebleau südlich von Paris - zwei Löschflugzeuge unterwegs
-
US-Militär: Neue Angriffe auf den Iran gestartet
-
Thailand: Mindestens 27 Tote bei Feuer in Bar in Bangkok
-
Nächste Pleite gegen Sinner: Zverev verpasst Wimbledon-Titel
-
Kritik an Spaniens Ex-Regierungschef nach rassistischen Äußerungen über Fußballer
-
Knesset: Parlamentswahlen in Israel finden am 27. Oktober statt
-
Trauer im deutschen Eishockey: Schiri-Legende Kompalla ist tot
-
Drei Atomreaktoren in Frankreich wegen Hitzewelle heruntergefahren
-
Van der Poel triumphiert in Ussel - Pogacar weiter in Gelb
-
Trump-Verbündeter und Russland-Kritiker Lindsey Graham mit 71 Jahren gestorben
-
Energieversorger: Landesweiter Stromausfall in Kuba nach 24 Stunden behoben
-
Dreyfus-Gedenktag: Macron ruft zu "ständiger Wachsamkeit" gegen Antisemitismus auf
-
Kritik an geplanter Einschränkung bei Unterhaltsvorschuss
-
Plan zur Regierungsumbildung in Kiew: Selenskyj will politische Strategie ändern
-
99 Badetote im Juni: Forderungen nach mehr Schwimmkursen
-
Gedenkmarsch in Nizza für Opfer des Lkw-Attentats vor zehn Jahren
-
US-Armee: Schiffsverkehr durch Straße von Hormus fließt weiter
-
Umstrittenes Gremium: Syrisches Übergangsparlament zu erster Sitzung zusammengetreten
-
Nach Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Entscheidung über Haftbefehl erwartet
-
Gut 22.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
-
Rekordmann Márquez feiert zehnten MotoGP-Sieg am Sachsenring
-
Prien will Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss einschränken
-
Neue US-Angriffe und iranische Vergeltungsattacken - Teheran schließt Straße von Hormus
-
Selenskyj kündigt Regierungsumbildung in Kiew an - Ministerpräsidentin soll gehen
-
Hitzewelle in Frankreich: Höchste Warnstufe für 26 Millionen Menschen ausgerufen
-
Steinmeier verteidigt hohe Kosten für Schloss Bellevue
Bundesverfassungsgericht: Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben verboten
Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben in Deutschland weiterhin verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Donnerstag zwei Verfassungsbeschwerden gegen eine entsprechende Regelung im Strafgesetzbuch ab. Diese Regelung stellt das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe.
Die Männer, welche die Beschwerden in Karlsruhe einreichten, sehen sich unter anderem in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und damit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Ihre Verfassungsbeschwerden blieben allerdings ohne Erfolg. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist insbesondere der mit der Gesetzesregelung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt.
Die Neuregelung von 2021 im Strafgesetzbuch sieht Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für das Herstellen solcher Puppen oder den Handel damit sowie bis zu drei Jahren für den Kauf oder den Besitz vor. Auch Geldstrafen sind stattdessen möglich.
H.Romero--AT