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BGH-Entscheidung in Fall Lübcke für dessen Familie "sehr schwer zu verkraften"
Die Familie des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat tief enttäuscht auf die Bestätigung der Urteile durch den Bundesgerichtshof reagiert. "Es ist sehr bitter, dass jetzt viele Dinge offen bleiben und die Familie sehen muss, wie sie damit umgeht", erklärte deren Sprecher Dirk Metz am Donnerstag in Frankfurt am Main. Dass der Freispruch des mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe bestehe bleibe, sei für die Familie "nur sehr schwer zu verkraften".
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte am Donnerstag alle Revisionen gegen die im vergangenen Jahr vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main in dem Fall verhängten Urteile als unbegründet verworfen. Sie sind damit rechtskräftig.
Die Frankfurter Richter hatten den Rechtsextremisten Stephan E. für den Mord an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt. Den Mitangeklagten Markus H. hatten sie vom Vorwurf psychischen Beihilfe freigesprochen. Unter anderem dagegen legten die Familie als Nebenkläger wie auch die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel ein.
Die Familie bleibe weiterhin davon überzeugt, dass E. und H. die Tat gemeinsam planten und verübten, erklärte Metz. Darüber hinaus habe sie sich von einer erfolgreichen Revision und einem neuen Verfahren Klarheit über die letzten Minuten in Lübckes Leben erhofft - darunter etwa über die Frage, ob es noch einen Wortwechsel gab. "Die Familie hatte gehofft, dass diese ihr wichtigen Fragen in einem neuen Strafprozess doch noch verlässlich beantwortet werden."
Y.Baker--AT