-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
-
"Bin ein Arbeiter: Wagner legt in Hannover los
-
Kreml zu CDU-Wahlpleiten: Deutsche suchen nach "Alternative" zur Regierung
-
Samlingen Haupt: Vad pengar avslöjar om oss människor
-
Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Berlin begonnen
-
Haupt Koleksiyonu: Paranın Biz İnsanlar Hakkında Anlattıkları
-
DFB: Letztes adidas-trikot am 3. November
-
हॉप्त् कलेक्शन: पैसा हमारे बारे में एक इंसान के रूप में क्या प्रकट करता है
-
Συλλογή Haupt: Τι αποκαλύπτει το χρήμα για εμάς τους ανθρώπους
-
AfD-Ko-Chefin Weidel: Hitler war "Linksextremist"
-
Taifun "Dujuan" bewegt sich auf Japan zu - Hunderte Flüge gestrichen
-
Bundesnetzagentur: Anteil intelligenter Stromzähler bei 5,9 Prozent
-
Schwesig attackiert Merz: Mit dem Finger auf andere zeigen reicht nicht aus
-
"Ergebnis ist niederschmetternd": Kubicki wertet Wahlen als Rückschlag für FDP
-
Schwesig kündigt Gespräche mit Grünen und Linken über Koalition an
-
ハウプト・コレクション:お金が人間について明かすこと
-
하우프트 컬렉션: 돈이 우리 인간에 대해 드러내는 것
-
Колекція Гаупта: Що гроші розповідають про нас, людей
-
Mecklenburg-Vorpommern: Holm rechnet mit SPD-geführter Regierung
-
Коллекция Хаупта: что деньги говорят о нас, людях
-
Waldbrand in Kolumbien bedroht bei Touristen beliebte Andenstadt Villa de Leyva
-
Sbírka Haupt: Co o nás lidech prozrazují peníze
Urteil aus Hessen: Gartenbesitzerin muss Tonne für Bioabfälle benutzen
Eine Gartenbesitzerin aus Hessen muss für ihren Biomüll eine entsprechende Tonne benutzen. Sie hat keinen Anspruch auf eine Befreiung vom sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang für die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage der Frau damit ab. (Az.: 8 K 1975/25.GI)
Sie hatte im Januar 2025 den Antrag bei der Gemeinde Ranstadt auf die Befreiung gestellt, weil sie seit Jahren keine Biomülltonne benutze und ihre Abfälle in ihrem Nutzgarten selbst kompostiere. Die Gemeinde lehnte den Antrag zu Recht ab, wie nun das Gericht entschied.
In der Gemeinde Ranstadt besteht kein Nutzungszwang für die Biotonne, wenn ein Gartenbesitzer nachweisen kann, dass er fachlich und technisch in der Lage ist, alle anfallenden kompostierbaren Stoffe selbst ordnungsgemäß zu behandeln. Dazu muss der Garten mindesten 50 Quadratmeter pro Bewohner groß sein.
Zudem muss es sich um ein Pflanzenbeet handeln. Ein Rasen mit einer gärtnerischen Nutzung reicht nicht aus. Die Gartenbesitzerin konnte nicht nachweisen, dass sie eine ausreichend große Beetfläche hat. Dass sie ihren aus dem Biomüll gewonnenen Kompost auf den Boden um Bäume und Sträucher herum aufbringt, ist keine zulässige Verwertung.
T.Sanchez--AT