Arizona Tribune - Anhörungen am Obersten Gericht der USA zu Glyphosat-Klage gegen Monsanto begonnen

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Anhörungen am Obersten Gericht der USA zu Glyphosat-Klage gegen Monsanto begonnen
Anhörungen am Obersten Gericht der USA zu Glyphosat-Klage gegen Monsanto begonnen / Foto: Anna Moneymaker - GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Anhörungen am Obersten Gericht der USA zu Glyphosat-Klage gegen Monsanto begonnen

Am Obersten Gericht der USA haben am Montag Anhörungen zu einer Berufungsklage von Bayer gegen ein Urteil gegen das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat der Bayer-Tochter Monsanto begonnen. Das Unternehmen begrüße, "dass der US Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft", teilte Bayers Sprecher Philipp Blank nach dem Gerichtstermin mit.

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Es geht um den Fall John Durnell - Bayer war zu einer Strafzahlung in Höhe von 1,25 Millionen Dollar (1,07 Millionen Euro) an den Mann im Bundesstaat Missouri verurteilt worden, der seine Blutkrebserkrankung auf seine Verwendung des Glyphosat-Mittels Roundup zurückgeführt hatte. Er sei nicht gewarnt worden.

Bayer strebt ein Grundsatzurteil an. Der Konzern argumentiert, Klagen in einzelnen US-Bundesstaaten dürften nicht zugelassen werden, weil die US-Umweltbehörde EPA den Verkauf von Roundup an Landwirte und andere Verbraucher ohne irgendeine Warnung zugelassen habe. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump unterstützt die Argumentation von Bayer, dass eine Einschätzung der Bundesbehörden Vorrang habe vor Regelungen der Bundesstaaten zu Warnhinweisen bei womöglich krebserregenden Produkten.

Der Monsanto-Anwalt Paul Clement argumentierte vor den Richtern des Obersten Gerichts, Umweltbehörden weltweit, darunter in der EU und Kanada, hätten Glyphosat nach Überprüfungen als ungefährlich eingestuft. "Es ist wahrscheinlich das am gründlichsten untersuchte Herbizid in der Geschichte der Menschheit, und alle sind auf Grundlage weiterer Daten und einer Art von Expertenanalyse, die sie vornehmen können, zu dem Schluss gekommen, dass hier kein Risiko besteht", sagte Clement. "Sie sollten nicht einer einzelnen Jury in Missouri erlauben, dieses Urteil infrage zu stellen."

Bayer-Sprecher Blank teilte später mit, die US-Regierung und das Unternehmen hätten überzeugend dargelegt, dass Warnhinweise auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten, die sich von dem durch die US-Umweltbehörde genehmigten Produktlabel unterscheiden, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien. "Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen", erklärte er. "Ein Urteil zugunsten des Unternehmens würde die nötige regulatorische Klarheit bringen, um in den USA zugelassene und neue Produkte für Landwirte und Verbraucher auf den Markt zu bringen."

Glyphosat kann die Umwelt beeinträchtigen und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken. Verbraucher- und Umweltorganisationen protestieren deshalb seit Jahren gegen den Einsatz des Unkrautvernichters. Weltweit ist Glyphosat der am meisten verwendete Inhaltsstoff in Pestiziden und steckt vor allem in Unkrautbekämpfungsmitteln.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (Iarc) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft den Roundup-Inhaltsstoff Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" beim Menschen ein. Bayer hält dem Studien und behördliche Genehmigungen entgegen, die bewiesen, dass das Unkrautvernichtungsmittel sicher sei. Die Europäische Kommission hatte Ende 2023 beschlossen, die Zulassung von Glyphosat um zehn Jahre zu verlängern. Die US-Umweltbehörde EPA stuft Glyphosat als unbedenklich ein.

G.P.Martin--AT