-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
-
"Bin ein Arbeiter: Wagner legt in Hannover los
-
Kreml zu CDU-Wahlpleiten: Deutsche suchen nach "Alternative" zur Regierung
-
Samlingen Haupt: Vad pengar avslöjar om oss människor
-
Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Berlin begonnen
-
Haupt Koleksiyonu: Paranın Biz İnsanlar Hakkında Anlattıkları
-
DFB: Letztes adidas-trikot am 3. November
-
हॉप्त् कलेक्शन: पैसा हमारे बारे में एक इंसान के रूप में क्या प्रकट करता है
-
Συλλογή Haupt: Τι αποκαλύπτει το χρήμα για εμάς τους ανθρώπους
-
AfD-Ko-Chefin Weidel: Hitler war "Linksextremist"
-
Taifun "Dujuan" bewegt sich auf Japan zu - Hunderte Flüge gestrichen
-
Bundesnetzagentur: Anteil intelligenter Stromzähler bei 5,9 Prozent
-
Schwesig attackiert Merz: Mit dem Finger auf andere zeigen reicht nicht aus
-
"Ergebnis ist niederschmetternd": Kubicki wertet Wahlen als Rückschlag für FDP
-
Schwesig kündigt Gespräche mit Grünen und Linken über Koalition an
-
ハウプト・コレクション:お金が人間について明かすこと
-
하우프트 컬렉션: 돈이 우리 인간에 대해 드러내는 것
-
Колекція Гаупта: Що гроші розповідають про нас, людей
-
Mecklenburg-Vorpommern: Holm rechnet mit SPD-geführter Regierung
-
Коллекция Хаупта: что деньги говорят о нас, людях
-
Waldbrand in Kolumbien bedroht bei Touristen beliebte Andenstadt Villa de Leyva
-
Sbírka Haupt: Co o nás lidech prozrazují peníze
Bundesverwaltungsgericht setzt Verhandlung über Verbot von Neonazisekte fort
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Montag erneut über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft verhandelt. Wann ein Urteil fällt, wurde noch nicht bekannt. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 als Verein verboten, weil sie sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 18.23)
Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine der zentralen Schnittstellen innerhalb der bundesweiten neonazistischen Szene. Die Artgemeinschaft klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist. Sie macht geltend, dass sie eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden.
Nach einer ersten Verhandlung Ende Januar wurde zunächst ein Urteilstermin für den Februar angesetzt. Wegen neuer Erkenntnisse wurde dieser aber kurzfristig abgesagt. Die mündliche Verhandlung wurde auf Antrag der Bundesrepublik, die in dem Fall die Beklagte ist, wiedereröffnet.
Die neuen Erkenntnisse stammten den Gericht zufolge aus einem Ermittlungsverfahren gegen jemanden im Umfeld der verbotenen Gruppe. Es gehe in dem Fall um den Verdacht auf Verstöße gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz. Darum wurde am Montag erneut verhandelt, die Verhandlung war am Montagnachmittag noch nicht beendet.
Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten und deren Vermögen beschlagnahmen, wenn deren Aktivitäten gegen Strafgesetze oder den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben.
Im Dezember kippte das Gericht ein Vereinsverbot. Klagen sogenannter regionaler Chapter des internationalen rechtsextremistischen Netzwerks Hammerskins klagten damals erfolgreich gegen das Verbot der Hammerskins Deutschland. Das Gericht gab ihnen aus formalen Gründen Recht, weil keine übergeordnete bundesweite Vereinigung existiere.
W.Stewart--AT