-
Nach French-Open-Triumph: Zverev mit wackligem ersten Sieg
-
Norwegens Kronprinz Haakon will wegen kranker Ehefrau Termine reduzieren
-
Presse: Trumps Ballsaal wird deutlich teurer und belastet Steuerzahler
-
US-Gastronomiekonzern Yum! Brands verkauft Pizza Hut
-
"Mal einen saufen gehen"? Mit Kimmich eher nicht
-
FBI-Chef: Möglicher Anschlag auf Käfigkampf zu Trump-Geburtstag vereitelt
-
Geldwäscheverdacht: Grenzfahnder finden 850.000 Euro Bargeld in Kofferraum
-
Britischer Prinz George wechselt im September auf Eliteschule Eton
-
Atommüll aus Wiederaufbereitung im Ausland: Deutschland nimmt letzte Castoren zurück
-
Nach russischen Angriffen: Höhlenkloster-Restaurierung in Kiew könnte zwei Jahre dauern
-
WM-Debüt: Zwayer pfeift USA gegen Australien
-
Trump will Öl-Sanktionen gegen Russland "bald" wieder in Kraft setzen
-
Gericht: Polizeibeauftragter darf polizeiliche Bodycam-Aufnahmen nicht einsehen
-
Erneut 32 Männer aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben
-
Musk droht mit rechtlichen Schritten gegen ZDF: Sender kürzt Anmoderation
-
Türkischer Außenminister äußert sich in Moskau besorgt über "Eskalation im Ukraine-Krieg"
-
Türkischer Außenminister sich in Moskau besorgt über "Eskalation im Ukraine-Krieg"
-
Verhandlungen zwischen Iran und USA über Friedensabkommen beginnen vermutlich Freitag
-
Russischer Ölkonzern Tatneft führt Obergrenzen beim Kraftstoffverkauf ein
-
G7 wollen Druck auf Russland erhöhen - Trump fordert Putin zu Abkommen auf
-
Muslime bedroht und Politikerin Giffey beschimpft: Mann zu Geldstrafe verurteilt
-
Rotes Kreuz: Ebola-Ausbruch in Demokratischer Republik Kongo könnte ein Jahr dauern
-
Reformen: Klüssendorf dämpft Erwartungen an Komplettlösung bis zur Sommerpause
-
"Autoritärer Duktus": Karlsruhe verhandelt in Streit von Grünen mit Minister Rainer
-
Diplomatenkreise: G7 wollen Druck auf Russland mit neuen Energie-Sanktionen erhöhen
-
Versuchte Brandstiftung an KZ-Gedenkstätte in Bayern: Staatsschutz ermittelt
-
Hoffnung auf Kriegsende hellt Konjunkturerwartungen deutlich auf
-
Zolldeal mit Trump: EU-Parlament beschließt Umsetzung
-
Lauterbach und Grünen-Politikerin Lang für Widerspruchslösung bei Organspenden
-
Toter Säugling in Wohnung in Brandenburg entdeckt - Eltern vorläufig festgenommen
-
Xi sagt Myanmar "feste" Unterstützung durch China zu
-
Veggie-Burger: EU-Parlament bestätigt Entscheidung gegen Namensverbot
-
Weltkriegsbombe in Potsdam entschärft - 6500 Menschen betroffen
-
EU-Parlament beschließt Umsetzung von Zolldeal mit Trump
-
Wimbledon: Serena und Venus Williams gemeinsam im Doppel
-
Trump: Russland sollte mit Ukraine "ein Abkommen schließen"
-
Nach Wahldebakel: Doppelspitze soll SPD in Baden-Württemberg führen
-
Illegal Cannabis in Hessen angebaut: Mann muss 82.000 Euro für Strom nachzahlen
-
Französischer Inlandsgeheimdienst beendet Zusammenarbeit mit US-Unternehmen Palantir
-
Wasserqualität in Europas Badegewässern fast überall sehr hoch
-
Missglückte Mutprobe in Chemnitz: 16-Jähriger in Packstation eingeschlossen
-
US-Armee plant Errichtung von Waffenlager in Australien
-
G7-Gipfel: Merz und Selenskyj zu bilateralem Gespräch zusammengekommen
-
Spionage und Sabotage: Zentrum zur Abwehr hybrider Gefahren nimmt Arbeit auf
-
ZDF-Berichterstattung zu Belfast-Krawallen: Musk geht rechtlich gegen Sender vor
-
"Genau hier will ich sein": Rüdiger verlängert in Madrid
-
Hoffnung auf Kriegsende bringt ZEW-Konjunkturerwartungen zurück in positiven Bereich
-
Rüdiger verlängert in Madrid um ein Jahr
-
München: Einbrecher legt sich mit nacktem Unterkörper zu Pärchen ins Bett
-
Zu Selbstverletzungen genötigt: Prozess gegen mutmaßlichen Onlinesadisten begonnen
Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt
Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)
Es stellte fest, dass er die Taten als Türsteher im Rotlichtmilieu begangen hatte. Seine Gewaltausbrüche habe er von den Monitoren der Überwachungskameras abgefilmt und unter anderem an einen Fußballtrainer geschickt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte selbst wandten sich nach dem Urteil an den BGH, um es überprüfen zu lassen.
Über die Revision des Angeklagten wurde noch nicht entschieden. Der BGH stellte aber nun auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin fest, dass das Landgericht Rechtsfehler machte, als es die Sicherungsverwahrung lediglich vorbehielt. Darüber und über die Strafe muss es deshalb neu verhandeln.
Eine Sicherungsverwahrung folgt nach einer Haftstrafe. Weiterhin gefährliche Täter kommen dann nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht frei, sondern werden in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich unbegrenzt, die Notwendigkeit wird aber regelmäßig überprüft.
M.King--AT