-
"Spiegel": Text für Bundestagsmandat für Einsatz in Straße von Hormus liegt schon vor
-
Rentner an Bord von britischer Yacht: Russische Warnschüsse waren unnötig
-
Branchenblatt: Sean Penn dreht Film über Erstürmung des Kapitols
-
Torrekord zum Jubiläum: Messi führt Argentinien zum Sieg
-
WM-Rekordtorschütze: Messi zieht mit Klose gleich
-
US-Regierung: Pentagon setzte Musks KI-Chatbot Grok beim Iran-Krieg ein
-
Erstmals unter Warsh: US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung
-
EU-Parlament stimmt über Lockerung der Gentechnik-Regeln ab
-
Deutsch-Polnisches Forum blickt auf 35 Jahre Zusammenarbeit
-
Vorsitzender der Innenminister-Konferenz: Hürden für Abschiebung Straffälliger senken
-
US-Justizministerium zu vereiteltem Anschlagsversuch: 19-Jähriger unter fünf Festgenommenen
-
CDU-Wirtschaftsrat: Grundrente, Mütterrente und Rente mit 63 abschaffen
-
Haaland trifft doppelt: Norwegen bezwingt mutige Iraker
-
Kanada: Ghanaischer Spieler darf wegen Vergewaltigungsverdachts nicht zur WM einreisen
-
Bandengewalt in Haiti: Guterres bittet um Verzeihung für internationale Untätigkeit
-
Spanischer Schauspieler Javier Bardem verewigt sich in Hollywood mit seien Handabdrücken
-
"Bild": Innenminister der Länder wollen Kampf gegen Sozialleistungsbetrug verschärfen
-
Iran: Neues US-Visum für Torabi
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro muss Waffenbesitz während Hausarrest vor Gericht erklären
-
Mit Rekordmann Mbappé: Frankreich holt Arbeitssieg zum Start
-
UNO: Mindestens 58 Länder und Gebiete mit Landminen verseucht
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom wirft Trump Rachefeldzug vor
-
Großbritannien registriert mehr als 700 Bootsflüchtlinge an einem Tag
-
G7-Staaten fordern "entschlossene" Reaktion auf Ebola-Ausbruch in der DR Kongo
-
Russisches Kriegsschiff soll im Ärmelkanal Warnschüsse in Nähe von Yacht abgegeben haben
-
Berlin: Williams unterliegt bei ihrem Auftritt im Doppel
-
Schah-Sohn warnt vor Abkommen mit dem Iran
-
Merz nach Gespräch mit Trump zuversichtlich über gemeinsames Vorgehen zur Ukraine
-
Rahmenabkommen zwischen Iran und USA wird am Freitag in der Schweiz unterzeichnet
-
Leitzins: US-Notenbank tagt erstmals unter neuem Chef Warsh
-
Doch nicht Glasner: Amorim neuer Milan-Trainer
-
G7 erhöhen Sanktionsdruck auf Russland - Trump fordert Putin zu Abkommen auf
-
Nach French-Open-Triumph: Zverev mit wackligem ersten Sieg
-
Norwegens Kronprinz Haakon will wegen kranker Ehefrau Termine reduzieren
-
Presse: Trumps Ballsaal wird deutlich teurer und belastet Steuerzahler
-
US-Gastronomiekonzern Yum! Brands verkauft Pizza Hut
-
"Mal einen saufen gehen"? Mit Kimmich eher nicht
-
FBI-Chef: Möglicher Anschlag auf Käfigkampf zu Trump-Geburtstag vereitelt
-
Geldwäscheverdacht: Grenzfahnder finden 850.000 Euro Bargeld in Kofferraum
-
Britischer Prinz George wechselt im September auf Eliteschule Eton
-
Atommüll aus Wiederaufbereitung im Ausland: Deutschland nimmt letzte Castoren zurück
-
Nach russischen Angriffen: Höhlenkloster-Restaurierung in Kiew könnte zwei Jahre dauern
-
WM-Debüt: Zwayer pfeift USA gegen Australien
-
Trump will Öl-Sanktionen gegen Russland "bald" wieder in Kraft setzen
-
Gericht: Polizeibeauftragter darf polizeiliche Bodycam-Aufnahmen nicht einsehen
-
Erneut 32 Männer aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben
-
Musk droht mit rechtlichen Schritten gegen ZDF: Sender kürzt Anmoderation
-
Türkischer Außenminister äußert sich in Moskau besorgt über "Eskalation im Ukraine-Krieg"
-
Türkischer Außenminister sich in Moskau besorgt über "Eskalation im Ukraine-Krieg"
-
Verhandlungen zwischen Iran und USA über Friedensabkommen beginnen vermutlich Freitag
Finanzgericht: Verluste aus russischen Staatsanleihen steuerlich nicht anerkannt
Durch Sanktionen verursachte Verluste aus russischen Staatsanleihen und Aktien können in Deutschland bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Das entschied das sächsische Finanzgericht in Leipzig nach einer Mitteilung vom Montag im Fall mehrerer Kläger. Diese legten gegen das Urteil bereits Revision zum Bundesfinanzhof ein. (Az. 2 K 602/25)
Die Kläger hatten in russische Staatsanleihen und sogenannte Hinterlegungsscheine investiert, die das Eigentum an russischen Aktien garantieren. Wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die daraufhin gegen Russland verhängten Sanktionen waren weder die Staatsanleihen noch die Hinterlegungsscheine handelbar und wurden von der depotführenden Bank der Kläger gar nicht oder mit null bewertet. Auch erhielten sie keine Dividenden ausbezahlt. Die Kläger wollten daher eine steuerliche Anerkennung ihrer Verluste.
Sowohl das Finanzamt als auch das sächsische Finanzgerichts lehnten eine Berücksichtigung der Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab. Die Anteile seien nicht veräußert oder eingezogen worden, so dass ein Veräußerungsverlust nicht habe entstehen können. Die russischen Unternehmen oder der russische Staat seien auch nicht insolvent.
Der Einwand der Kläger, die Wertpapiere seien derzeit faktisch wertlos, weil sie unter anderem wegen der EU-Sanktionen gegen Russland nicht gehandelt werden könnten, überzeugte das Gericht demnach nicht. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die Anleihen zu einem jetzt noch nicht bekannten Zeitpunkt wieder handelbar seien. Auch eine Dividendenzahlung sei nach Aufhebung der Sanktionen wieder möglich.
R.Chavez--AT