-
Düngemittel-Deal: Trump will Kalisalz aus Belarus statt aus Kanada kaufen
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein
-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
-
"Bin ein Arbeiter: Wagner legt in Hannover los
-
Kreml zu CDU-Wahlpleiten: Deutsche suchen nach "Alternative" zur Regierung
-
Samlingen Haupt: Vad pengar avslöjar om oss människor
-
Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Berlin begonnen
-
Haupt Koleksiyonu: Paranın Biz İnsanlar Hakkında Anlattıkları
-
DFB: Letztes adidas-trikot am 3. November
-
हॉप्त् कलेक्शन: पैसा हमारे बारे में एक इंसान के रूप में क्या प्रकट करता है
Frau betäubt und Vergewaltigung gefilmt: Lange Haftstrafe für Mann in München
Ein 28-Jähriger, der in Bayern eine Frau mit Narkosemitteln betäubte und sich anschließend bei Vergewaltigungen filmte, ist zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I verhängte gegen den Angeklagten am Dienstag unter anderem wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Nach Vollstreckung der Strafe soll zudem geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vorliegen. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Markus Koppenleitner beging der Angeklagte menschen- und frauenverachtende Straftaten von einem geradezu monströsen Ausmaß. Er sei skrupellos, planvoll und mit großer krimineller Energie vorgegangen.
Nach der Beweisaufnahme des Gerichts hatte der Angeklagte eine junge Frau, mit der er eine Beziehung führte, in insgesamt sieben Fällen mit einer Kombination von drei Narkosemitteln betäubt und die bewusstlose Frau dann teils über drei Stunden vergewaltigt. Der Mann filmte seine Taten und speicherte die Videos auf seiner Festplatte. Ein Foto einer Tat stellte er in einen Telegram-Chat, wo er sich laut Gericht schon seit 2020 bewegte und Kontakt zu Männern hatte, denen vergleichbare Taten vorgeworfen werden.
Das Schwurgericht wertete zahlreiche Chats aus, in denen der Angeklagte sich mit anderen über die Taten austauschte. Koppenleitner zufolge wurden bewusstlose Frauen auf entmenschlichende Weise in diesen Chats als "tote Schweine" und Vergewaltigungen als "Autofahrten" bezeichnet. Das Gericht stützte seine Überzeugung aber vor allem auf die von dem Angeklagten hergestellten Videos.
Der Angeklagte hatte die Sexualdelikte eingeräumt, aber einen Tötungsvorsatz bestritten. Nach Auffassung des Gerichts handelte der 28-Jährige hingegen in zwei Fällen mit Tötungsvorsatz und unternahm nichts, um das Leben der Frau zu retten. Letztlich sei es Zufall gewesen, dass das mit drei Narkosemitteln betäubte Opfer, dessen Atmung bereits mehrfach ausgesetzt hatte, überlebte.
Rechtlich stufte das Gericht daher zwei Taten als versuchten Mord und unter anderem sechs Fälle als besonders schwere Vergewaltigung ein. Die Richter sahen die Mordmerkmale der Heimtücke, der Befriedigung des Geschlechtstriebs und der Ermöglichungsabsicht als erfüllt an.
Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten wurde neben seinem Geständnis die Zahlung von 20.000 Euro an die Frau im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden.
H.Gonzales--AT