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Länder fordern flexible Unterbrechungsoption für Gerichtsprozesse wegen Corona
Sieben Bundesländer fordern von der Bundesregierung eine schnelle Änderung der Strafprozessordnung, um eine flexiblere Unterbrechung von Gerichtsprozessen wegen Corona möglich zu machen. Derzeit drohten Strafprozesse zu platzen, erklärten sie am Montag laut Mitteilung des niedersächsischen Justizministeriums in Hannover. Die bisherige Regelung, wonach Prozesse wegen Infektionsschutzmaßnahmen länger als üblich unterbrochen werden dürfen, war zum 30. Juni ausgelaufen.
"Die Infektionen greifen nur so um sich", erklärte Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Gerichte und Staatsanwaltschaften bräuchten dringend mehr Flexibilität. "Denn versäumt man die bestehenden Unterbrechungsfristen nur um einen Tag, muss die komplette Verhandlung neu begonnen werden."
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe gegenüber den Ländern angekündigt, dass die Regelung erst mit dem nächsten Corona-Maßnahmenpaket im Herbst wieder in Kraft gesetzt werden solle. Das sei aber zu spät, hieß es in der Mitteilung. Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein schrieben Buschmann darum einen Brief.
"Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich handeln und ihre Fehlentscheidung korrigieren", erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU). Niedersachsen kündigte zudem eine Initiative im Bundesrat an. Demnach solle der Sachgrund der "höheren Gewalt" unbefristet in die Strafprozessordnung aufgenommen werden, um Unterbrechungsfristen zu hemmen.
T.Sanchez--AT