-
Bauchmuskelzerrung: Gruda verpasst Länderspiele
-
Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein
-
Zehntausende Beschäftigte protestieren gegen "Kahlschlag" in der Autoindustrie
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Änderungen bei dualem Krankenkassen-System an
-
22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt
-
Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr
-
Nana Mouskouri und Herfried Münkler erhalten Verdienstorden der Bundesrepublik
-
Grüne kritisieren Merz: "Frei von Demut und Realitätsbezug"
-
CDU-Wahlfiasko: Merz will umsteuern - SPD mahnt Änderungen bei Reformen an
-
Dobrindt will deutlich mehr Syrern den Schutzstatus entziehen lassen
-
USA verschärfen Sanktionen gegen iranische Airlines ab Mittwoch
-
Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München
-
Finale als Ziel? Gwinn hat "Lust auf mehr"
-
Debatte nach Landtagswahlen: CSU-Chef Söder fordert Reformbekenntnis von SPD
-
Nach Linken-Wahlsieg in Berlin beginnt Debatte über neue Landesregierung
-
IG Metall: 175.000 Beschäftigte beim Aktionstag Automobilindustrie
-
Nach Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: Zeichen stehen auf Rot-Rot-Grün
-
Merz kündigt baldiges Bundesgesetz gegen Enteignungen an - Kritik an Linken
-
"Trassenrabatt": Nahverkehrsunternehmen fordern Unterstützung
-
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
-
Bild: Blessin vor Unterschrift in Gladbach
-
Sechs Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Drogeninjektion in Hamburg
-
Prozess wegen Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer weist Vorwürfe zurück
-
IG Metall fordert Unterstützung für kriselnde Autoindustrie - Kritik auch an Konzernen
-
Hamburgs CDU-Landeschef Thering: Merz muss notfalls Vertrauensfrage stellen
-
"Gerechtigkeitsproblem": Merz deutet Abkehr von dualem System bei Krankenkasse an
-
Putins Partei Geeintes Russland gewinnt Parlamentswahl mit Rekordergebnis
-
Merz will Wahlen aufarbeiten: "Für CDU stellen sich jetzt grundsätzliche Fragen"
-
Eralp lehnt Berliner Olympia-Bewerbung ab
-
Razzia in Wohnort von Verdächtigem im Westjordanland nach tödlichem Angriff auf jüdischen Siedler
-
Junger IS-Anhänger soll Gewalttat geplant haben: Prozess in Bremen begonnen
-
USA wollen Kommunikationskanal mit China zu KI-Gefahren aufbauen
-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
-
"Bin ein Arbeiter: Wagner legt in Hannover los
-
Kreml zu CDU-Wahlpleiten: Deutsche suchen nach "Alternative" zur Regierung
-
Samlingen Haupt: Vad pengar avslöjar om oss människor
-
Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Berlin begonnen
-
Haupt Koleksiyonu: Paranın Biz İnsanlar Hakkında Anlattıkları
-
DFB: Letztes adidas-trikot am 3. November
-
हॉप्त् कलेक्शन: पैसा हमारे बारे में एक इंसान के रूप में क्या प्रकट करता है
-
Συλλογή Haupt: Τι αποκαλύπτει το χρήμα για εμάς τους ανθρώπους
-
AfD-Ko-Chefin Weidel: Hitler war "Linksextremist"
EuGH: Erwachsenwerden nach Antrag auf Familiennachzug schließt diesen nicht aus
Der Antrag von Eltern auf ein Visum zur Familienzusammenführung darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling vor der Entscheidung über den Antrag volljährig wurde. Das gilt auch für den Antrag eines Kinds, das vor der Anerkennung seines Vaters als Flüchtling volljährig wird, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in Luxemburg. Es ging um Fälle aus Deutschland. (Az. C-273/20 u.a.)
Syrische Staatsangehörige beantragten Visa, um mit ihrem jeweiligen Sohn zusammenzuleben. Die Söhne waren als Jugendliche nach Deutschland gekommen. Sie wurden aber 18 Jahre alt, bevor über die Anträge ihrer Eltern entschieden war. Deshalb wurden diese abgelehnt. Im zweiten Fall wollte die Tochter eines Syrers ihrem Vater nachziehen, sie wurde aber ebenfalls während des Entscheidungsverfahrens volljährig.
Gegen die Ablehnung ihrer Anträge klagten die Betroffenen zunächst mit Erfolg in Deutschland. Die Bundesrepublik legte aber Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts bat.
Der EuGH betonte nun, dass bei der Auslegung der Richtlinie zur Familienzusammenführung vor allem das Kindeswohl berücksichtigt werden müsse. Wenn der Entscheidungszeitpunkt der Behörde maßgeblich sei, hätte diese keine Veranlassung, die Anträge von Eltern Minderjähriger mit der gebotenen Dringlichkeit zu behandeln. Der Erfolg eines solchen Antrags hänge dann vor allem von der Geschwindigkeit ab, mit der eine Behörde arbeite. Das Aufenthaltsrecht der Eltern könne nicht automatisch mit Eintritt der Volljährigkeit ihres Sohns enden.
Auch im Fall des Nachzugs der Tochter sei der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Vater den Asylantrag gestellt habe - und nicht der Zeitpunkt der Entscheidung darüber. Allerdings müsse die Tochter ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung ihres Vaters als Flüchtling stellen.
Für die Anerkennung von familiären Bindungen sei es nicht notwendig, dass Eltern und Kind in einem Haushalt lebten, erklärte der EuGH weiter. Die bloße Verwandtschaft genüge aber auch nicht - regelmäßige Kontakte könnten dagegen ausreichen. Über die konkreten Fälle muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
S.Jackson--AT