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Mehr als 70 Millionen Euro Steuern hinterzogen: Lange Haftstrafen für drei Männer
Wegen Umsatzsteuerbetrugs in Höhe von insgesamt mehr als 70 Millionen Euro sollen drei Männer für mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht Berlin verurteilte die Angeklagten im Alter von 49, 53 und 68 Jahren zu Freiheitsstrafen von vier Jahren, vier Jahren und fünf Monaten beziehungsweise fünf Jahren und sieben Monaten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.
Die drei waren nach Überzeugung der Wirtschaftskammer zwischen 2011 und 2014 in ein Betrugssystem im Bereich des Kupferhandels verstrickt. Dabei wurden Kupferkathoden aus Serbien oder dem Zolllager im Rotterdamer Hafen nach Deutschland geliefert und von in Berlin ansässigen Unternehmen weiterverkauft. Diese Unternehmen seien in ein weit verzweigtes Netz von Firmen ohne realen Geschäftsbetrieb eingebunden gewesen, durch welche der An- und Verkauf nur fingiert wurde, sagte der Vorsitzende Richter Simon Trost in seiner Urteilsbegründung.
Die aus den fingierten Rechnungen und Gutschriften geschuldete Umsatzsteuer sei dann nicht an das Finanzamt abgeführt, sondern mittels Bargeldübergaben in Hotels an serbische Hintermänner weitergeleitet worden. Trost sprach von mafiösen Strukturen. Zahlreiche weitere Mitglieder dieses bandenmäßigen Zusammenschlusses seien bereits wegen Steuerhinterziehung zu teils langen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Auch die Tochterfirma des österreichischen Familienunternehmens des 68-Jährigen mit Sitz in Potsdam, in dem der 49-Jährige als Prokurist arbeitete, habe verbilligte Kupferkathoden erworben und zu höheren Preisen weiterverkauft, sagte der Richter in seiner Begründung. In den jeweiligen Steuererklärungen wurde aber ein unrechtmäßiger Vorsteuerabzug geltend gemacht. Der 68-Jährige und der 49-Jährige hätten damit einen Steuerschaden von rund 51 Millionen Euro verursacht, der 53-Jährige mit seinem ebenfalls involvierten Berliner Unternehmen in Höhe von rund 23 Millionen Euro.
Der Prozess hatte bereits vor rund einem Jahr begonnen und mehr als 40 Verhandlungstage in Anspruch genommen. Das Urteil fiel am Mittwoch. Es ist noch nicht rechtskräftig.
P.Smith--AT