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OLG: Bericht in deutscher Zeitung über Fürst Albert II. von Monaco nicht rechtens
Die Berichterstattung in einer deutschen Zeitung über einen Badeurlaub von Fürst Albert II. von Monaco und seiner Familie ist einem Urteil zufolge nicht rechtens gewesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bestätigte Ende November 2025 ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Oktober 2024, wie das OLG in der hessischen Stadt am Mittwoch mitteilte.
Der Fürst hatte gegen eine Wort- und Bildberichtertstattung in der Zeitung im August 2023 im Eilverfahren geklagt und eine Unterlassung gefordert. Auf den Bildern waren er, seine Ehefrau Charlène und die beiden minderjährigen Kinder auf der Jacht eines kasachischen Oligarchen und beim Baden zu sehen. Aus Sicht des OLG stellten die Fotos einen verstärkten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Familie dar.
Der Text, in dem Mutmaßungen über den Zustand der Ehe angestellt wurden, greife zudem rechtswidrig in die Privatsphäre des Fürstenpaars ein, erklärte das OLG. Daran ändere auch der Umstand der in Monaco herrschenden Erbmonarchie nichts, wonach die Ehe unmittelbaren Einfluss auf die Leitung der Staatsgeschicke habe.
Aufgrund der Bekanntheit des Fürstenpaars komme dem Fürst und der Fürstin zwar eine "Kontrast- und Leitbildfunktion" zu, hieß es vom OLG weiter. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass es sich bei den Äußerungen lediglich um Gerüchte handle, welche die deutsche Zeitung ihrerseits einem anderen Presseorgan entnommen habe. Die Äußerungen befriedigten in erster Linie die Neugier an den privaten Angelegenheiten des Paars.
N.Walker--AT