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Nachbarin tödlich von Treppe gestoßen: Drei Jahre Haft in Rheinland-Pfalz
Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hat einen 53-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er eine Nachbarin tödlich von einer Treppe stieß. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er die Frau im September 2022 in einem Mehrfamilienhaus in Verletzungsabsicht angegriffen hatte.
Grund dafür war, dass er sich über die Frau zuvor geärgert hatte. Er brachte sie bei dem Angriff zunächst zu Fall und trat sie gegen Kopf und Oberkörper. Sie erlitt eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung, mehrere Knochenbrüche im Gesicht und Hämatome. Als sie blutend und bewusstlos am Boden lag, rief er den Rettungswagen.
Die verletzte Frau lag daraufhin im Koma. Rund einen Monat nach der Tat starb sie an den Folgen ihrer Verletzungen. Mit dem Urteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.
Y.Baker--AT