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Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
In einem Mordprozess um einen tödlichen Sturz eines Vierjährigen aus einem Dachbodenfenster ist dessen psychisch kranke Mutter in Baden-Württemberg in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die 46-Jährige nach Angaben einer Sprecherin wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber zugleich ihre Unterbringung in einer Fachklinik an.
Nach Feststellungen des Gerichts leidet die Beschuldigte unter einer wahnhaften Störung. Bei der Tat im Januar handelte sie demnach in der irrigen Annahme, ihr Sohn werde fortlaufend sexuell missbraucht und sie müsse ihm das damit verbundene Leid ersparen. Die angeblichen Missbrauchstaten gab es allerdings nicht, sie entsprangen dem Urteil zufolge allein der krankheitsbedingten Fantasie der Mutter.
Demnach ging sie mit ihrem Kind an einem Abend im Januar auf den Dachboden ihrer Wohnung in Bad Friedrichshall. Den Vierjährigen ließ sie demnach in dem Glauben, gemeinsam Sterne zu betrachten. Dabei stieß sie ihn durch das geöffnete Dachbodenfenster metertief hinab und sprang in Suizidabsicht hinterher. Das Kind starb, die Mutter überlebte.
Das Urteil fiel in der vergangenen Woche und ist nicht rechtskräftig. Nach Gerichtsangaben legte die Verteidigung der Frau Revision ein. Während des Prozesses schilderte die Beschuldigte das Geschehen demnach als Unfall.
Freispruch und Psychiatrieeinweisung entsprachen der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung ging von einer Schuldfähigkeit der Angeklagten aus und forderte die Verhängung einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
W.Nelson--AT