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Jugendliche aus Hessen sollen rechtsextremen Anschlag geplant haben - Anklage
Weil sie einen rechtsextremistischen Anschlag geplant haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen drei Jugendliche aus Hessen erhoben. Ihnen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Als Hauptangeklagter gilt ein 17-Jähriger. Er soll seit Anfang 2023 ein ausgeprägtes antisemitisches und rechtsextremistisches Weltbild haben.
Deswegen soll er den Entschluss gefasst haben, Menschen, die nicht seinem Weltbild entsprechen, zu bekämpfen. Laut Anklage habe er sich Wissen zur Herstellung von Sprengstoff angeeignet, entsprechendes Material besorgt und Sprengstoff hergestellt. Er habe eine Umstrukturierung der Gesellschaft angestrebt. Dafür habe er tödliche Gewalt einsetzen wollen.
Zwischen September 2024 und März 2025 soll er Sprengstoff und eine Schusswaffe in einem Wald nahe seines Elternhauses getestet haben. Bei einer Durchsuchung wurden zahlreiche Materialien zur Sprengstoffherstellung sowie Waffen beschlagnahmt. Mit seinem Wissen sei es ihm möglich gewesen, hochexplosiven Sprengstoff herzustellen.
Ihm werden neben der Anschlagsplanung unter anderem Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz sowie Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 25 Fällen vorgeworfen. Der 17-Jährige sitzt seit April in Untersuchungshaft.
Bei den anderen Angeklagten handelt es sich um einen 15-Jährigen und einen 18-Jährigen. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Anschlagsplanung vor. Der 15-Jährige soll den Hauptangeklagten bei der Testung des Sprengstoffs in vier Fällen begleitet und seine ideologischen Ansichten geteilt haben.
Der 18-Jährige soll den Hauptangeklagten durch den Kauf von Materialien zur Sprengstoffherstellung unterstützt haben. Die Staatsanwaltschat erhob Anklage vor dem Amtsgericht Limburg. Sie regte aber wegen der umfangreichen Vorwürfe an, die Sache dem Landgericht vorzulegen.
In dem Verfahren wird auch gegen den Vater des 17-Jährigen unter anderem wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt. Sein Verfahren wurde aber abgetrennt, gegen ihn wird nun gesondert ermittelt. Hinweise auf eine gemeinsame Tatbegehung von Vater und Sohn hätten sich nicht ergeben. Der Vater wurde zwischenzeitlich aus der Haft entlassen.
W.Nelson--AT