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Mord aus Neid auf Arbeitskollegen: Lebenslang für Mann in Heilbronn
Weil er aus Neid und Wut zwei seiner Arbeitskollegen erschoss, hat das Landgericht Heilbronn einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil stellte das Gericht für den 52-Jährigen außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Die Tat hatte sich im Januar in Bad Friedrichshall ereignet. Der Mann wollte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft vier seiner Kollegen töten. Er gab dazu dem Urteil zufolge binnen 75 Sekunden insgesamt 23 Schüsse ab. Die zwei getöteten Kollegen traf der Mann demnach mit mehreren Schüssen. Als sie bereits auf dem Boden lagen, habe er beiden noch mehrfach in den Kopf geschossen.
Einen dritten Kollegen traf der Mann mit mindestens drei Schüssen. Dieser überlebte, erlitt aber schwerste Kopf- und Gesichtsverletzungen. In der Folge verlor er ein Auge und die Sehkraft auf dem zweiten Auge. Ein vierter Kollege konnte bei Beginn des Angriffs flüchten und blieb körperlich unverletzt, er leidet laut Gericht aber bis heute unter psychischen Beeinträchtigungen.
Außer wegen Mordes verurteilte das Gericht den Mann auch wegen diverser Körperverletzungsdelikte. Anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatte die Verteidigung einen Freispruch oder hilfsweise die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert. Die Verteidigung sah den Tatnachweis als nicht geführt.
Ch.P.Lewis--AT