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Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab
Nach einem Stoß gegen einen Ast und einen darauf folgenden Sturz hat ein Radfahrer aus Magdeburg erfolglos gegen die Stadt geklagt. Das Landgericht wies die Klage ab, und das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Stadt musste die Hecke demnach nicht noch einmal auf herausragende Äste kontrollieren.
Der 66 Jahre alte Kläger war nach seinen Angaben im Oktober 2024 mit seiner Frau auf dem Fahrrad unterwegs. Die beiden fuhren auf dem Radweg entlang einer Straße. Plötzlich sei seine Lenkstange gegen einen aus der Hecke herausgebrochenen Ast gestoßen, der in den Radweg hineinragte. Der Mann stürzte kopfüber, erlitt Brüche und eine Platzwunde. Außerdem wurden seine Uhr, seine Kleidung und der Fahrradhelm beschädigt.
Er verklagte die Stadt auf Schmerzensgeld von mindestens 2000 Euro und Schadenersatz von 424 Euro. Dia Stadt habe die Hecke zwar wenige Wochen vor dem Unfall schneiden lassen - aber nicht kontrolliert, dass ein Ast steckengeblieben war, gab er an. Damit habe sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Dieser Argumentation folgte das Landgericht nicht. Die Luisenthaler Straße, in deren Nähe der Radweg verläuft, sei nur wenig wichtig für den Verkehr. Die Stadt habe einen Gartenbaubetrieb mit dem Schnitt der Hecke beauftragt, und sie habe die ordnungsgemäße Ausführung nicht kontrollieren müssen, führte das Gericht aus. Es sei ein spezialisiertes Unternehmen, und die Stadt habe sich darauf verlassen können, dass es die Arbeit fachgerecht ausführen würde.
Das Gericht sah auch den Radfahrer selbst in der Verantwortung. Er müsse so fahren, dass er bei einem unerwartet auftretenden Hindernis noch bremsen könne. Der Mann legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein. Dieses wies ihn aber darauf hin, dass die Berufung voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Daraufhin nahm er sie zurück, das Magdeburger Urteil wurde rechtskräftig.
W.Nelson--AT