-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Bundestag beschließt Rentenpaket mit Kanzlermehrheit - Aufatmen in Koalition
-
USA warnen in neuer Sicherheitsstrategie vor kultureller "Auslöschung" Europas
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
Millionen-Strafe der EU gegen Musk-Plattform X wegen mangelnder Transparenz
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg
-
Junge-Gruppe-Chef Reddig: Rentenpaket geht "gegen meine fundamentale Überzeugung"
-
Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"
-
Bundestag beschließt Pläne für neuen Wehrdienst - Schüler streiken
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
-
Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord
-
Neue Sicherheitsstrategie: USA wollen weltweite Militärpräsenz anpassen und warnen Europa vor kultureller "Auslöschung"
-
Wohnhausbrand in Niedersachsen: Retter kommt ums Leben
-
Fünf Drohnen über französischem Atom-U-Boot-Stützpunkt gesichtet
-
Zerstückelte Frauenleiche ohne Kopf: Polizei in Bonn übernimmt Ermittlungen
-
Abu Dhabi: Norris zum Auftakt knapp vor Verstappen
-
Bundestag berät abschließend über Rentenpaket - Bewährungsprobe für Schwarz-Rot
-
Kreml-Berater verspottet Merz nach Bericht zu Ukraine-Gesprächen
-
Rechtsmotivierter Angriff auf Mann in Dresden: Zwei Tatverdächtige angeklagt
-
Bundestag beschließt Pläne für neuen Wehrdienst
-
"KI-Ära" ist Wort des Jahres 2025
-
Fledermaus an Düsseldorfer Flughafen "notgelandet" - Zoll rettet geschütztes Tier
-
Hellmann fürchtet "irreparablen Vertrauensverlust"
-
Nächster Rückschlag: Preuß fällt mit Erkältung aus
-
Wadephul erwartet geschlossenes Votum der Koalitionsfraktionen für Rentenpaket
Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab
Nach einem Stoß gegen einen Ast und einen darauf folgenden Sturz hat ein Radfahrer aus Magdeburg erfolglos gegen die Stadt geklagt. Das Landgericht wies die Klage ab, und das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Stadt musste die Hecke demnach nicht noch einmal auf herausragende Äste kontrollieren.
Der 66 Jahre alte Kläger war nach seinen Angaben im Oktober 2024 mit seiner Frau auf dem Fahrrad unterwegs. Die beiden fuhren auf dem Radweg entlang einer Straße. Plötzlich sei seine Lenkstange gegen einen aus der Hecke herausgebrochenen Ast gestoßen, der in den Radweg hineinragte. Der Mann stürzte kopfüber, erlitt Brüche und eine Platzwunde. Außerdem wurden seine Uhr, seine Kleidung und der Fahrradhelm beschädigt.
Er verklagte die Stadt auf Schmerzensgeld von mindestens 2000 Euro und Schadenersatz von 424 Euro. Dia Stadt habe die Hecke zwar wenige Wochen vor dem Unfall schneiden lassen - aber nicht kontrolliert, dass ein Ast steckengeblieben war, gab er an. Damit habe sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Dieser Argumentation folgte das Landgericht nicht. Die Luisenthaler Straße, in deren Nähe der Radweg verläuft, sei nur wenig wichtig für den Verkehr. Die Stadt habe einen Gartenbaubetrieb mit dem Schnitt der Hecke beauftragt, und sie habe die ordnungsgemäße Ausführung nicht kontrollieren müssen, führte das Gericht aus. Es sei ein spezialisiertes Unternehmen, und die Stadt habe sich darauf verlassen können, dass es die Arbeit fachgerecht ausführen würde.
Das Gericht sah auch den Radfahrer selbst in der Verantwortung. Er müsse so fahren, dass er bei einem unerwartet auftretenden Hindernis noch bremsen könne. Der Mann legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein. Dieses wies ihn aber darauf hin, dass die Berufung voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Daraufhin nahm er sie zurück, das Magdeburger Urteil wurde rechtskräftig.
W.Nelson--AT