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Aufruf zur Befehlsverweigerung: Trump droht Demokraten mit Todesstrafe
Nach einem Aufruf demokratischer Kongressmitglieder zur Befehlsverweigerung in bestimmten Fällen hat US-Präsident Donald Trump mit der Todesstrafe gedroht. Die sechs Demokraten seien "Verräter", schrieb Trump am Donnerstag in seinem Onlinedienst Truth Social. Er warf ihnen "aufwieglerisches Verhalten, bestrafbar mit dem Tode" vor.
Die sechs Kongressmitglieder hatten am Dienstag ein Internetvideo veröffentlicht, in dem sie aktive Soldaten oder Geheimdienstler aufrufen, "illegale Befehle" zu verweigern. Die drei Frauen und drei Männer sind selbst frühere Militärs oder Geheimdienstmitarbeiter.
"Diese Regierung spielt unser Militär in Uniform sowie professionelle Geheimdienstleute gegen amerikanische Bürger aus", heißt es in dem Video. Die Soldaten und Sicherheitsmitarbeiter hätten jedoch einen Eid geschworen, die US-Verfassung zu schützen und könnten deshalb ungesetzliche Befehle verweigern.
Als Beispiele nannten die Kongressmitglieder in Interviews den Einsatz von Soldaten gegen Demonstranten, wie Trump ihn etwa in Los Angeles angeordnet hatte, oder die Tötungen mutmaßlicher Drogenschmuggler aus Lateinamerika. Letztere widersprechen laut UNO dem Völkerrecht. Der stellvertretende Stabschef des Präsidenten im Weißen Haus, Stephen Miller, warf den Demokraten vor, damit "offen zum Umsturz aufzurufen".
Bei den Kongressmitgliedern handelt es sich um die Senatorin Elissa Slotkin, die früher für den Auslandsgeheimdienstes CIA tätig war sowie den Senator Mark Kelly, früher bei der Marine und als Astronaut tätig. Aus dem Repräsentantenhaus beteiligten sich die früheren Militärangehörigen Chris Deluzio, Jason Crow, Maggie Goodlander und Chrissy Houlahan, die teils in der Marine und bei der Luftwaffe dienten.
Laut US-Verfassung macht sich des Landesverrats schuldig, wer Krieg gegen die USA führt oder Feinden der Vereinigten Staaten beisteht. Verrat kann mit der Todesstrafe geahndet werden, aber auch mit einer Gefängnisstrafe und einer Geldbuße. Über das Strafmaß entscheiden Gerichte.
R.Garcia--AT