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Nordrhein-Westfalen: Mutter mit vier Kindern aus Serbien darf abgeschoben werden
Eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern aus Serbien darf abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Angaben vom Donnerstag und begründete seine Entscheidung unter anderem mit mangelnder Integration der Frau. Der Eilantrag der Familie, die im nordrhein-westfälischen Kreis Kleve lebt, wurde abgewiesen.
Mutter und Kinder sind seit 2019 in Deutschland. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt. Sie haben nun keinen Anspruch darauf, in Deutschland weiter geduldet zu werden, wie das Gericht ausführte. Die Rückkehr nach Serbien sei ihnen zuzumuten. Sie könnten sich nicht auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen.
Denn dafür sei entscheidend, dass betroffene Ausländer in Deutschland intensive Bindungen hätten und darum in ihrer ganzen Entwicklung faktisch zu Inländern geworden seien. Außerdem spiele eine Rolle, wie sie im Herkunftsland verwurzelt seien. Ihre Interessen müssten dabei gegen das Recht Deutschlands auf Einwanderungskontrolle abgewogen werden.
Die Mutter der Familie habe zwar soziale Kontakte an ihrem Wohnort, führte das Gericht aus. Darüber hinaus habe sie sich aber nicht integriert und könne darum auch keine humanitäre Aufenthaltserlaubnis als gut integrierte Ausländerin bekommen. So spreche sie kein Deutsch und sei nicht berufstätig.
Auch die minderjährigen Kinder bekommen demnach keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Sie müssten mit der Mutter zurückkehren, auch wenn sie im örtlichen Fußballverein oder in der Schule seien, erklärte das Gericht. Minderjährige Kinder teilten grundsätzlich das rechtliche und tatsächliche Schicksal ihrer Eltern.
In Serbien habe die Frau den Großteil ihres Lebens verbracht, führte das Gericht aus. Dort lebe ihre Familie, die sie und ihre Kinder bereits früher unterstützt habe. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
G.P.Martin--AT