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Amazon scheitert mit Klage gegen strengere Regeln als sehr große Internetplattform
Der Onlinehändler Amazon ist vor dem Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen seine Pflichten als sehr große Internetplattform gescheitert. Das Gericht in Luxemburg hält den Eingriff in die unternehmerische Freiheit für gerechtfertigt, wie es in seinem Urteil vom Mittwoch erklärte. Unternehmen, die nach dem Gesetz für Digitale Dienste als sehr große Plattform eingestuft werden, werden stärker kontrolliert. (Az. T-367/23)
Es handelt sich dabei um Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU pro Monat. Sie müssen gegen Falschinformationen vorgehen und die Algorithmen hinter personalisierter Werbung offenlegen. Für die Empfehlungen muss es eine Option geben, die nicht auf der Erstellung von Nutzerprofilen basiert. Zudem müssen sie ihr Anzeigenarchiv zugänglich machen und Forschern Einsicht in bestimmte Daten geben.
Amazon klagte gegen den Beschluss der EU-Kommission, mit dem der Amazon Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen argumentierte, dass die Regelung mehrere Grundrechte verletze - neben der unternehmerischen Freiheit auch das Eigentumsrecht, den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre und auf Schutz vertraulicher Daten.
Das Gericht wies die Klage aber nun ab. Es hält die Verpflichtungen für gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass so große Plattformen systemische Risiken für die Gesellschaft darstellen könnten. Dabei gehe es vor allem um die mögliche Verbreitung illegaler Inhalte oder Verstöße gegen den Verbraucherschutz.
Die diesen Plattformen auferlegten Verpflichtungen sollten die Risiken verhindern - auch wenn sie für die betroffenen Firmen erhebliche wirtschaftliche Belastungen bedeuteten. Gegen die Gerichtsentscheidung kann Amazon noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächster Instanz vorgehen.
A.O.Scott--AT