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Prozess um rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haftbefehle aufgehoben
Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat das Thüringer Oberlandesgericht die Haftbefehle gegen zwei Angeklagte aufgehoben. Der Senat geht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme nicht mehr davon aus, dass dringenden Gründe vorlägen, die für die Mitgliedschaft von Kevin N. und Marvin W. in einer terroristischen Vereinigung sprächen, wie das OLG am Dienstag in Jena mitteilte.
Es fehle an dringenden Anhaltspunkten dafür, dass über tatsächliche Notwehrlagen hinaus Gewalttaten unter Inkaufnahme des Todes anderer Menschen begangen werden sollten. Die beiden Angeklagten seien daher "unverzüglich" aus der Untersuchungshaft zu entlassen, in der sie sich bereits seit Dezember 2023 befinden. Das Gericht sieht auch keine für den Fortbestand der Untersuchungshaft nötigen Haftgründe wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr.
Der Generalbundesanwalt kann gegen die Beschlüsse zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die zwei Angeklagten Beschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.
Der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mitglieder und einen weiteren Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe hatte im April begonnen. Die Anklage wirft Kevin N. und Marvin W. ursprünglich Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vor. N. hält die Anklage für einen mutmaßlichen Rädelsführer, der die Gruppierung spätestens im Jahr 2019 gemeinsam mit anderen, bereits verurteilten Männern, gegründet haben und auch an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll.
Marvin W. soll an Kampfsport- und Schießtrainings der rechtsextremen Kampfsportgruppe teilgenommen haben. Ebenso wie N. soll er laut Bundesanwaltschaft bei sogenannten Kiezstreifen dabei gewesen sein. Der dritte Angeklagte Patrick W., Führungsmitglied der NPD-Nachfolgepartei Die Heimat, soll die Gruppe unterstützt haben.
Die Bundesanwaltschaft stuft Knockout 51 bislang als terroristische Vereinigung ein. Das OLG ließ die Anklage der Karlsruher Behörde zunächst nur mit Abstrichen zu und eröffnete das Hauptverfahren lediglich wegen des Vorwurfs der Beteiligung sowie Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. In diesem Fall wäre ein Landgericht zuständig gewesen. Auf eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft hin verwies der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren jedoch an das OLG. Der BGH sah auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung einen hinreichenden Tatverdacht.
Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremistischen Szene sein.
Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings soll die Gruppe laut Anklage der Bundesanwaltschaft junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten und Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet haben. Nach Überzeugung der Anklagebehörde strebten die Mitglieder zumindest ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an.
Bereits im Juli 2024 wurden vier mutmaßliche Mitglieder der Kampfsportgruppe in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
P.Hernandez--AT