-
OVG: Berliner Verkehrsbetriebe müssen Nius-Werbekampagne fortsetzen
-
EU-Strafe von 400 Millionen Euro gegen Google wegen Datenschutzverstößen bei Geodaten
-
Gericht: Verein Jüdische Stimme darf weiter vorläufig als extremistisch eingestuft werden
-
Spanien: Nationaltrainer de la Fuente verlängert bis 2032
-
Bundestag und Bundesrat sollen in dieser Woche neuen Tankrabatt beschließen
-
CDU-Politiker warnen vor Risiko für Sicherheit bei Linken-Regierung in Berlin
-
AfD sieht sich nach Wahlen als neue Volkspartei - anstelle der CDU
-
SPD erwartet von Berliner Linkspartei "klares Bekenntnis gegen Antisemitismus"
-
Bild: Blessin schon in Gladbach - Vertrag bis 2029
-
"Bin ein Arbeiter: Wagner legt in Hannover los
-
Kreml zu CDU-Wahlpleiten: Deutsche suchen nach "Alternative" zur Regierung
-
Samlingen Haupt: Vad pengar avslöjar om oss människor
-
Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Berlin begonnen
-
Haupt Koleksiyonu: Paranın Biz İnsanlar Hakkında Anlattıkları
-
DFB: Letztes adidas-trikot am 3. November
-
हॉप्त् कलेक्शन: पैसा हमारे बारे में एक इंसान के रूप में क्या प्रकट करता है
-
Συλλογή Haupt: Τι αποκαλύπτει το χρήμα για εμάς τους ανθρώπους
-
AfD-Ko-Chefin Weidel: Hitler war "Linksextremist"
-
Taifun "Dujuan" bewegt sich auf Japan zu - Hunderte Flüge gestrichen
-
Bundesnetzagentur: Anteil intelligenter Stromzähler bei 5,9 Prozent
-
Schwesig attackiert Merz: Mit dem Finger auf andere zeigen reicht nicht aus
-
"Ergebnis ist niederschmetternd": Kubicki wertet Wahlen als Rückschlag für FDP
-
Schwesig kündigt Gespräche mit Grünen und Linken über Koalition an
-
ハウプト・コレクション:お金が人間について明かすこと
-
하우프트 컬렉션: 돈이 우리 인간에 대해 드러내는 것
-
Колекція Гаупта: Що гроші розповідають про нас, людей
-
Mecklenburg-Vorpommern: Holm rechnet mit SPD-geführter Regierung
-
Коллекция Хаупта: что деньги говорят о нас, людях
-
Waldbrand in Kolumbien bedroht bei Touristen beliebte Andenstadt Villa de Leyva
-
Sbírka Haupt: Co o nás lidech prozrazují peníze
-
"Perfektes Match": München wählt Kiel als Segelstandort
-
Xhaka gesteht Erwerb eines Impfzertifikates
-
Frühere IS-Anhängerin in Frankfurt am Main zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Weidel sieht AfD als Nachfolgerin der Volkspartei CDU
-
15-Jähriger stirbt nach Stichverletzungen bei Feier in Nordrhein-Westfalen
-
Automobil-Aktionstag: IG Metall kritisiert auch "mangelhafte Industriepolitik"
-
Enteignungen: Eralp will in Berliner Koalitionsgesprächen keine Kompromisse
-
Vorwurf Falschaussage zu Maut: Prozess gegen früheren Minister Scheuer begonnen
-
Bericht: Geheimabsprachen der USA zur Abschiebung tausender Migranten in Drittländer
-
مجموعة هاوبت: ما يكشفه المال عنا نحن البشر
-
豪普特收藏:金錢如何揭露人類的本質
-
Colecția Haupt: Ce ne dezvăluie banii despre noi, oamenii
-
Kolekcja Haupta: Co pieniądze mówią o nas, ludziach
-
Linken-Chefin Schwerdtner verteidigt Enteignungspläne in Berlin
-
China wird wichtigstes Lieferland für Importautos - Handel mit USA rückläufig
-
Etwas mehr Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr - Fernverkehr rückläufig
-
Unions-Parlamentsgeschäftsführerin Dos Santos-Wintz: Verstehe Frust der Bevölkerung
-
Sehr gute Kirschenernte - auch überdurchschnittlich viele Birnen
-
Berliner Wirtschaft warnt nach Linken-Wahlsieg vor Enteignungsplänen
-
Nach Wahlen: AfD-Chef Chrupalla erhofft sich "Schub" für weitere Siege
EuGH: Zuschläge für Nachtarbeit keine Frage des EU-Rechts
Vergütungsregelungen für Nachtarbeit fallen nicht unter die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union. Die Festsetzung des Lohn- und Gehaltsniveaus sei Sache der Sozialpartner auf nationaler Ebene und der Mitgliedstaaten, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um Klagen aus Deutschland. (Az. C-257/21 und C-258/21)
Zwei Angestellte von Coca-Cola zogen bis vor das Bundesarbeitsgericht. Sie arbeiteten im Schichtmodell regelmäßig nachts und bekamen dafür einen Zuschlag von 20 Prozent, während für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent Zuschlag gezahlt wurden. Das Bundesarbeitsgericht legte dem EuGH dazu Fragen vor.
Dieser erklärte nun, dass die EU-Richtlinie nur Dauer und Rhythmus der Nachtarbeit regle, nicht aber das Entgelt. Daraus ergebe sich also keine bestimmte Pflicht für die Mitgliedstaaten. Den konkreten Fall muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
L.Adams--AT